Arbeitssicherheit : Arbeitsschutz barrierefrei vermitteln
Es ist noch früh am Morgen und die Sonne ist eben erst aufgegangen, als Leon Sondergeld die Baustelle erreicht, auf der er heute arbeitet. Nachdem der 18-Jährige die letzten Tage in der Berufsschule verbrachte, darf er heute mal wieder anpacken. Leon macht eine Ausbildung zum Schreiner bei Andreas Schnadt im hessischen Biebergemünd nahe Frankfurt am Main.
Heute hilft er bei einer Dachsanierung. Seine Aufgabe: Isoliermaterial mit der Handsäge zuschneiden. Für einen Schreiner nichts Ungewöhnliches, dennoch investierte der kleine Handwerksbetrieb etwas mehr Zeit als sonst, um dem jungen Mann einen sicheren Umgang mit dem Werkzeug zu erklären. Denn Leon lebt mit einer Lernbehinderung.
Geduld ist das Schlüsselwort
„Die Auswirkungen dieser Einschränkung sind tagesformabhängig“, erklärt die Personalverantwortliche des Betriebs, Daniela Schnadt. „Manchmal versteht Leon Anweisungen sofort und setzt sie gut um. An anderen Tagen wiederum fällt ihm das Verständnis schwerer. Geduld ist deshalb auf beiden Seiten wichtig.“
Um mit Leons Behinderung richtig umzugehen und zu gewährleisten, dass er sich sowie seine Kolleginnen und Kollegen bei der Arbeit nicht in Gefahr bringt, fand der Betrieb für den Arbeitsschutz individuelle und flexible Lösungen.
Menschen mit Lernbehinderung profitieren von klaren Anweisungen
In erster Linie geht es darum, für den Auszubildenden kommunikative Barrieren abzubauen. „Bei Sicherheitsanweisungen ist es wichtig, kurze und einfache Sätze zu verwenden, damit Leon alles versteht“, sagt Schnadt. Dies sei vor allem beim Anlernen an Maschinen wie der stationären Bandsäge notwendig. „Leon wiederholt dann unter unserer Aufsicht aktiv die entsprechenden Arbeitsschritte, bis er und wir uns sicher sind, dass alles verstanden wurde.“
Inzwischen sind Betrieb und Azubi dabei bestens aufeinander eingestellt, wie auch Leon berichtet: „Ich fühle mich sehr wohl hier. Mit Holz zu arbeiten macht mir einfach sehr viel Spaß. Ganz besonders gefällt mir gerade das Abschleifen von Holztüren. Aber auch die Zusammenarbeit mit den anderen im Betrieb klappt super.“
Brandmelder
Gründliche Kontrolle bei Auzubildenden mit Lernschwierigkeiten
Nach den Unterweisungen ist es ebenfalls erforderlich, die Arbeit an den Maschinen zu begleiten und zu kontrollieren. Das weiß auch Geschäftsführer Andreas Schnadt: „Wir schauen bei allen unseren Azubis sehr penibel, wie sie die Geräte und Maschinen anfassen, einschalten, bedienen und wieder ausschalten.“
Bei Auszubildenden mit Lernschwierigkeiten sei diese Kontrolle umso wichtiger. „Wir achten auf kleinste Details wie die Handführung und schauen, dass Leon mit den Sicherheitsvorkehrungen bei Maschinen wie der Bandsäge umgehen kann. Das kontrollieren wir regelmäßig, damit die Handgriffe in Fleisch und Blut übergehen.“ Klare Strukturen und wiederkehrende Arbeitsabläufe sind dabei ebenfalls hilfreich.
Inklusive Betriebe finden reichlich Unterstützung
Gerade für kleine Betriebe wie die Schreinerei Schnadt mit nur sechs Beschäftigten kann die Einstellung von Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Herausforderung darstellen. Doch für Andreas Schnadt ist es eine Herzensangelegenheit: „Ich war in der Schule auch nicht der Beste. Glücklicherweise konnte ich aber den Realschulabschluss an der Berufsfachschule für Bau und Holz machen, wo mein handwerkliches Interesse gefördert wurde“, blickt er zurück.
Lernschwierigkeiten sieht Schnadt daher keinesfalls als Nachteil. „Wer aufgrund einer Behinderung oder sozialer Probleme durch das Raster fällt, kann ja trotzdem ein guter Handwerker oder eine gute Handwerkerin werden“, betont er.
Augmented Reality
Förderstelle des Arbeitsamts bietet Unterstützung
Seine Frau stimmt ihm zu: „Leon ist mittlerweile eine echte Bereicherung. Bei der Dachsanierung hilft er gerade beim Verkleben der Dach-Gewebespannbahnen von innen und außen. Und in der Werkstatt ist er momentan mit dem Schleifen von Holztüren beschäftigt.“
Obwohl Leon tatkräftig mit anpackt und wertvolle Arbeit leistet, ist die Schreinerei von Zeit zu Zeit auf Hilfe angewiesen. Wie alle angehenden Schreinerinnen und Schreiner muss Leon im Rahmen seiner Ausbildung zum Beispiel ein Berichtsheft führen, welches auch Fragen zum Thema Arbeitsschutz enthält. Weil dem Betrieb die zeitlichen Ressourcen fehlten, diese im Detail mit Leon zu erarbeiten, kümmerte sich Daniela Schnadt um Unterstützung. Über die Förderstelle des Arbeitsamts organisierte sie eine Nachhilfe.
Leichte Sprache macht Arbeitsschutz zugänglicher
Unterstützung in Sachen Arbeitsschutz finden Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, auch bei den Berufsgenossenschaften. So steht die Schreinerei zum Beispiel in regelmäßigem Kontakt mit Manfred Böhler, der zuständigen Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bieten online zahlreiche Informationsmaterialien zu Themen des Arbeitsschutzes in Leichter Sprache.
„Die Leichte Sprache beruht auf Komplexitätsreduktion, kurzen Sätzen, dem Verzicht auf Fremdwörter und ausreichend Bebilderung“, erklärt Christophe Göller, Inklusionsbeauftragter der BGW. Entsprechend gestaltete Plakate und Videos zu Brandschutz, Verkehrssicherheit oder dem richtigen Umgang mit Werkzeug helfen dabei, Arbeitsschutzthemen zu vermitteln. Sicherheitsbeauftragte finden hier zahlreiche Anregungen. Menschen mit Lernschwierigkeiten hilft die Leichte Sprache, Informationen besser zu verstehen.
Informationen über das Zwei-Sinne-Prinzip vermitteln
Andere Maßnahmen sind erforderlich, wenn Betriebe Menschen beschäftigen, die mit körperlichen Behinderungen leben. Arbeiten etwa Menschen im Rollstuhl im Unternehmen, ist es notwendig, dass Fluchtwege breit genug und Türen mit Selbstöffnungsmechanismen ausgestattet sind.
Bei Beschäftigten mit Sinneseinschränkungen wiederum hilft das Zwei-Sinne-Prinzip. Es besagt, dass Informationen immer über mehr als einen Sinn vermittelt werden sollten. Untertitel in Videos machen die sonst ausschließlich auditiven Informationen über den Sehsinn zugänglich, etwa für gehörlose Menschen.
Personen mit eingeschränktem Sehvermögen profitieren von akustischen Informationen. „Wichtig ist dabei, dass das Zwei-Sinne-Prinzip von Anfang an mitgedacht wird, um Barrierefreiheit zu gewährleisten – etwa bei Renovierungen, Neu- und Umbauten. Davon profitiert am Ende auch das Unternehmen, weil aufwendige und teure Nachrüstungen vermieden werden können“, sagt Göller.
5 Tipps für Sicherheitsbeauftragte
Barrierefreien Arbeitsschutz im Betrieb fördern
- Kontrollieren: Ist das Zwei-Sinne-Prinzip berücksichtigt? Wenn nicht, können Sicherheitsbeauftragte von der Führungskraft An- passungen einfordern.
- Vermitteln: Menschen mit Einschränkungen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Ihre Anregungen können Sicherheitsbeauftragte an die Führungskraft leiten.
- Barrieren abbauen: Leichte Sprache ist für Menschen mit Lernschwierigkeiten gut verständlich. Gehörlose wiederum profitieren von Untertiteln in Videos.
- Selbsterfahrung: In Workshops können Sicherheitsbeauftragte Kolleginnen und Kollegen dazu anregen, sich die Augen zu verbinden oder in einen Rollstuhl zu setzen, um die Perspektive beeinträchtigter Menschen besser zu verstehen.
- Zuständigkeiten klären: Sind die Zuständigkeiten für inklusiven Arbeitsschutz im Betrieb geregelt? Wenn nicht, können Sicherheitsbeauftragte dies voranschieben.
Zuversichtlich in die Zukunft
Dass sich Bemühungen um Barrierefreiheit auszahlen, zeigt auch das Beispiel Schnadt. „Im fachtheoretischen Bereich der Ausbildung hatte Leon zuletzt super Noten. Und auch handwerklich hat er große Fortschritte gemacht“, bestätigt Daniela Schnadt. Das sieht auch Leon so. „Ich bin jetzt zum Beispiel schon viel besser bei den Schlitz- und Zapfenverbindungen geworden. Das sind die Holzverbindungen, die die Balken in Fachwerkhäusern zusammenhalten“, erklärt er.
Dass Leon im nächsten Jahr die Abschlussprüfung erfolgreich absolvieren und dann als Schreiner im Betrieb weiterarbeiten wird, dem steht nicht mehr viel im Wege. „Wir sind zuversichtlich, dass es klappt“, bekräftigt seine Personalverantwortliche.
Weitere Informationen zur barriefreien Arbeitsgestaltung
- Publikation der DGUV: Barrierefreie Arbeitsgestaltung – Teil I: Grundlagen (PDF)
- Publikation der DGUV: Barrierefreie Arbeitsgestaltung – Teil II: Grundsätzliche Anforderungen (PDF)