Link to header
Vor Biostoffen bei der Arbeit schützen
Vorsicht ist vor allem in Laboratorien und biotechnologischen Einrichtungen gefragt. Hier gibt es viele Erreger, die für den Menschen gefährlich sind. © Charité

Arbeitssicherheit : Vor Biostoffen bei der Arbeit schützen

Viele Beschäftigte arbeiten mit gefährlichen Biostoffen. Dr. Ingolf Hosbach legt dar, wie Betriebe Infektionen vorbeugen können.

Bis zu tausend Beschäftigte pro Jahr infizieren sich während der Arbeit mit einer Krankheit. Dr. Ingolf Hosbach, stellvertretender Leiter der Poliklinik des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA), legt dar, was Betriebe tun können, um Beschäftigte vor Biostoffen zu schützen.

Dr. Ingolf Hosbach, stellv. Leiter der Poliklinik des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) © Foto: BG Kliniken

Herr Dr. Hosbach, wie viele Beschäftigte haben in Deutschland bei ihrer Arbeit mit Biostoffen zu tun?

Etwa fünf Millionen Beschäftigte stehen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in direktem Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen. Dies geht aus einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hervor, die noch aus der Zeit vor der Pandemie stammt.

Wie viele Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit werden im Zusammenhang mit Biostoffen gestellt?

Darüber informiert die Berufskrankheitenliste 3101, welche die Mensch-zu-Mensch-Infektionen aufführt. Zwischen 2013 bis 2017 schwankte die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer BK-Nr. 3101 in Deutschland zwischen 800 und 1.000 pro Jahr.

Corona hat die Zahlen jedoch enorm in die Höhe getrieben: Seit Beginn der Pandemie bis Ende 2021 hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege COVID-19 bei bislang knapp 87.000 Beschäftigten als Berufskrankheit anerkannt.

Welche Biostoffe gelten als besonders gefährlich?

Das sind auf jeden Fall Erreger der Risikogruppe 4, die beim Menschen schwere Krankheiten auslösen können. Sie sind hochgradig ansteckend. Dass sie sich in der Bevölkerung ausbreiten, ist eine der größten Gefahren. Zudem fehlen wirksame Impfstoffe und Therapien. Die Besonderheit dieser Gruppe ist, dass sie nur Viren enthält. Sie lösen Krankheiten wie Ebola, Pocken oder das Lassafieber aus.

Charité Berlin: Beschäftigte vor Gefahrstoffen schützen

Sicherheitsbeauftragte der Berliner Charité zeigen, wie sich Beschäftigte im ...

Bei Tätigkeiten mit Biostoffen wird zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten unterschieden. Können Sie das näher erklären?

Überaus gravierend zeigen sich die Unterschiede bei der Risikogruppe 4. Auf der einen Seite haben wir die gezielten Tätigkeiten in Laboratorien und biotechnologischen Einrichtungen. Die speziell ausgebildeten Beschäftigten gehen hier wissentlich mit einem Keim um.

Sie tragen dabei fremdbelüftete, reißfeste und luftundurchlässige Vollschutzanzüge mit angeschweißten Stiefeln. Zudem finden solche Tätigkeiten in baulich abgetrennten Einheiten statt. Diese dürfen Beschäftigte nur über eine Schleuse betreten. Die Räume werden zudem mit gefilterter Zu- und Abluft versorgt.

Auf der anderen Seite gibt es nicht gezielte Tätigkeiten der Risikogruppe 4. Sie finden außerhalb solcher Laboratorien statt, sodass es schwieriger wird, sich zu schützen. Hier gibt es meist keine Schutzstufenzuordnung, sodass Beschäftigte in der Regel keine Schutzkleidung tragen.

Können Sie hierfür ein Beispiel nennen?

Das Bordpersonal in Flugzeugen ist dafür ein gutes Beispiel – wenn sie auf einem Rückflug aus Zentralafrika auf eine Person mit Fieber und blutigem Husten treffen. Anhand ihrer Berufserfahrung und erlernten Risikoeinschätzung sollte das Personal bei solchen Krankheitssymptomen sofort Notfallmechanismen einleiten können.

Gott sei Dank sind solche Situationen vergleichsweise selten. Trotzdem ist es wichtig, vorbereitet zu sein und derartige Szenarien idealerweise auch zu proben.

Wie sollten Betriebe gefährliche Biostoffe in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen?

Erst einmal ist es wichtig, überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei sollten Unternehmen idealerweise mit dem betriebsärztlichen Dienst zusammenarbeiten. Auch Sicherheitsbeauftragte können sich einbringen. Sie sind nah dran an der Alltagspraxis. Insbesondere wenn für die Gefährdungsbeurteilung der reale Ist-Zustand erhoben werden soll, können Sicherheitsbeauftragte eine maßgebliche Rolle spielen.