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Betriebssanitäterinnen und Betriebssanitäter helfen in schweren Fällen
Nach einem Unfall auf der Baustelle kommen ein Rettungssanitäter und ein Kollege der verletzten Person zu Hilfe. © Foto: Getty Images/
Akacin Phonsawat

Arbeitssicherheit : Betriebssanitäterinnen und Betriebssanitäter helfen in schweren Fällen

Im Notfall zählt jede Sekunde. Betriebssanitäterinnen und Betriebssanitäter eilen zur Unfallstelle und leisten Erste Hilfe. Welche Qualifikation sie mitbringen sollten.

Auf Bau- und Montagestellen wird oft in der Höhe gearbeitet. Immer wieder kommt es hier zu Absturzunfällen. Weil solche Unfälle schwere Verletzungen verursachen können, ist es wichtig, dass den Unfallopfern schnell geholfen wird. Die am besten dafür ausgebildeten Kräfte vor Ort sind meist die Betriebssanitäterinnen und Betriebssanitäter.

Anders als Ersthelfende beherrschen sie nicht nur grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe, sondern auch den Einsatz von Geräten, wie zum Beispiel ein Beatmungsbeutel. Sie stellen so eine umfangreiche Erstversorgung sicher, bevor Rettungswagen und notärztliche Hilfe kommen.

Wann sind Betriebssanitäter und Betriebssanitäterinnen notwendig?

Auf Baustellen mit mehr als 100 Beschäftigten zugleich vor Ort ist mindestens eine Person mit Betriebssanitätsausbildung vorgeschrieben. Aber nicht nur dort, sondern auch in Betrieben, bei denen mehr als 1.500 Mitarbeitende anwesend sind. In Unternehmen, die über einen größeren betriebsärztlichen Dienst oder ­betrieblichen Rettungsdienst verfügen, ist der Betriebssanitätsdienst ein Teil davon.

Beschäftigte zu finden, die sich als Betriebssanitäter oder Betriebssanitäterin engagieren möchten, ist Aufgabe der Führungskräfte, unterstützt durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die betriebsärztliche Ansprechperson. Auch Sicherheitsbeauftragte können sich für den Posten melden – sofern er sich mit ihrer Tätigkeit vereinbaren lässt.

„Wer als Betriebssanitäter oder Betriebssanitäterin tätig ist, muss jederzeit seinen Platz verlassen können“, betont Dr. Horst Reuchlein, Leiter des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV. Denn im Notfall kann es auf Sekunden ankommen.

Lesetipp

Ein Leitfaden zur Ersten Hilfe im Betrieb stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) online zur Verfügung.

Vielen Beschäftigten die Betriebssanitätsausbildung ermöglichen

Auch wenn in den Vorschriften nur von einer Person mit Betriebssanitätsausbildung die Rede ist, ist es sinnvoll, mehrere qualifizierte Personen zu haben. „So lässt sich sicherstellen, dass immer mindestens eine Person im Betrieb vor Ort ist“, sagt Reuchlein.

Weil die Ausbildung umfangreich ist, empfiehlt er Betrieben, in der Belegschaft nach Personen mit sanitäts- oder rettungsdienstlichen Qualifikationen zu suchen. Das können beispielsweise Beschäftigte sein, die in ihrer Freizeit ehrenamtlich als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter im Einsatz sind. Sie müssten den Grundlehrgang nicht mehr absolvieren, sondern lediglich einen Aufbaulehrgang besuchen.

Betriebsspezifische Risiken kennen

Unabhängig davon, ob sie eine komplette Ausbildung oder nur einen Aufbaulehrgang absolviert haben – eine Einarbeitung in die konkreten Verhältnisse im Betrieb ist wichtig. „Da ist der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin gefragt. Sie sollten die Betriebssanitäterinnen und Betriebssanitäter auf das vorbereiten, was auf sie zukommen kann“, so Reuchlein.

In der chemischen Industrie können weiter gehende Erste-Hilfe-Maßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen dazu­gehören. Auf Baustellen spielt eher die Versorgung von mechanischen Verletzungen wie Knochenbrüchen eine Rolle.

So wird man Betriebssanitäter oder Betriebssanitäterin

  • Grundausbildung: In 63 Unterrichtseinheiten vermittelt die Ausbildung umfangreiche Grundkenntnisse. Sie erfolgt durch eine von den Unfallversicherungsträgern als geeignet eingestufte Ausbildungsstelle.
  • Aufbaulehrgang: Darauf folgt ein weiterer Lehrgang über 32 Un­terrichtseinheiten. Wer bereits Erfahrungen mitbringt, zum Beispiel als ausgebildete Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter, kann direkt mit dem Aufbaulehrgang einsteigen.
  • Auffrischung: Alle drei Jahre sollen die erworbenen Kennt­nisse auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Seminare umfassen 16 Lerneinheiten.

Der Sanitätsrucksack enthält eine umfangreichere Ausstattung als Verbandkästen. © Adobe Stock/AK-DigiArt

Wichtiger Partner: der Sanitätskoffer

Wichtig ist auch die richtige Ausstattung: der Sanitätskoffer (DIN 13155). Anders als ein Verbandkasten enthält er zum Beispiel Beatmungsmasken und einen Guedel-Tubus, der hilft, die Atemwege frei zu halten.

„Wir empfehlen, einen Sanitätsrucksack zu verwenden, weil dann die Hände frei bleiben“, sagt Reuchlein. Im Notfall wird er direkt auf den Rücken geschnallt. Dann geht es zum Unfallort, an dem schnelle Hilfe gefragt ist.