Ihre Fragen : Kann die Berufsgenossenschaft Beschäftigten bei Überlastung helfen?
Frage
In meinem Bürojob wurden mir jahrelang immer mehr administrative Aufgaben zugewiesen – extreme Überlastung war die Folge. Ich erkrankte schwer und war ein Jahr arbeitsunfähig. Damals wie auch seit meiner Rückkehr ignoriert mein Arbeitgeber mein Drängen auf Entlastung. Ich fürchte, bald erneut zu erkranken. Kann die Berufsgenossenschaft helfen?
Antwort
Eine zu hohe Arbeitsintensität stellt eine Gefährdung der Gesundheit im Sinne psychischer Belastung dar. Dieser Aspekt muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen müssen ergriffen werden – auch im Sinne der Fürsorgepflicht. Wenn der Arbeitgeber trotz dieser Verpflichtung nicht handelt, können sich auch Arbeitnehmende an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden, die individuell beraten kann. Bei seit Jahren andauernder Überlastung würde ich aber auch einen Wechsel der Arbeitsstelle in Betracht ziehen. Die gesundheitliche Situation klingt, als würde sie eigentlich keinen weiteren Aufschub zulassen.
Hannah Huxholl, Referat Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Hauptabteilung Sicherheit und Gesundheit der DGUV