Gesundheitsschutz : Risiko Alkoholsucht: Informationen und Tipps für Betriebe
Alkoholmissbrauch im Arbeitskontext kann ganz konkret zur Gefahr werden. Bereits ab 0,3 Promille nimmt die Konzentrationsfähigkeit ab. Dadurch können auch andere Mitarbeitende gefährdet werden, wenn durch sinkende Aufmerksamkeit und verlangsamte Reaktionen zum Beispiel der Umgang mit Fahrzeugen, Maschinen und gefährlichen Materialien nicht mehr sicher ausgeführt werden kann und so die Gefahr von Unfällen steigt. Alkohol muss nicht mal unbedingt während der Arbeitszeit konsumiert werden, um ein Risiko darzustellen. Werden große Mengen in der Freizeit zu sich genommen, kann der verbliebene Promillegehalt auch bei Arbeitsbeginn noch gefährlich hoch sein.
Alkoholsucht – Krankheit und Symptome
Alkoholsucht ist eine Krankheit, die sich langsam entwickelt. Offen darüber zu sprechen, fällt Betroffenen nicht leicht. Faktoren für eine Suchterkrankung können auch betrieblicher Natur sein. Gerade deshalb ist es wichtig, im Betrieb Ansprechpersonen zu etablieren, die niedrigschwellig Hilfe anbieten können. Etwa auf interne Unterstützungsangebote hinweisen (betriebsärztlicher Dienst, explizite Ansprechperson für Suchtfragen oder die Sozialberatung) oder externe ambulante oder je nach Schweregrad sogar stationäre Behandlungsmöglichkeiten skizzieren.
Indizien für eine Sucht können sein:
- Verändertes Arbeitsverhalten: häufige Fehlzeiten, Entschuldigen durch Dritte, zunehmende Unzuverlässigkeit
- Veränderte Persönlichkeit: Stimmungsschwankungen, Überreagieren bei Kritik, Rückzug und Isolation
- Verändertes körperliches Aussehen: aufgedunsenes, gerötetes Gesicht, zitternde Hände, verstärktes Schwitzen, Artikulations- und Gleichgewichtsstörungen
- Indizien auf Trinkverhalten: viel Alkoholkonsum zu feierlichen Anlässen, Alkoholfahne oder Versuch, diese zu verbergen
Was können Sicherheitsbeauftragte tun?
Um nicht erst auf problematisches Trinkverhalten reagieren zu müssen, sondern Mitarbeitende präventiv zu schützen, ist es sinnvoll, Suchtmittelmissbrauch und -abhängigkeit regelmäßig im Betrieb zu thematisieren und niedrigschwellige Gesprächsangebote zu schaffen. Sicherheitsbeauftragte können sowohl auf organisatorischer Ebene direkt eingebunden werden und als Ansprechpersonen betroffene Beschäftigen unterstützen. Sie können zudem als Schnittstelle zwischen Beschäftigen und Führungspersonal fungieren.
Klicktipp:
Ausführliche Tipps und Anleitungen, wie Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz vorgebeugt werden kann, liefert die DGUV Information Suchtprävention in der Arbeitswelt.
Betroffene Beschäftigte können mit Sicherheitsbeauftragten auf Augenhöhe reden. In einer solchen Gesprächssituation kann es einfacher fallen, Probleme anzusprechen oder auf sie angesprochen zu werden, als direkt mit der Führungsebene sprechen zu müssen.
Als Sicherheitsbeauftragte mit Betroffenen über ihr Alkoholproblem sprechen:
Tipp 1: Sich auf das Gespräch vorbereiten. Dazu gehört auch, Material zu Kontaktstellen oder Programmen besorgen.
Tipp 2: Beim Einstieg ins Gespräch Sorge und Befürchtungen signalisieren.
Tipp 3: Sachliches und neutrales Gesprächsklima, keine Schuldzuweisungen oder Vorwürfe, sondern die eigene Wahrnehmung ausdrücken. Vertraulichkeit zusichern.
Tipp 4: Zuhören und verstehen, Hintergründe erfragen und durch Nachfragen sichergehen, die andere Person verstanden zu haben.
Tipp 5: Hilfe und Unterstützung aufzeigen und anbieten.
Unterstützt werden können Sicherheitsbeauftragte auch durch betriebsärztliches Personal.
Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bietet zahlreiche Infomaterialen für Akteurinnen und Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz an. Diese liefern auch für Sicherheitsbeauftragte praxisnahen Input.
Informationen und Hilfestellungen der DHS
- Flyer mit Infos zum Thema und zu Gefahren durch Alkohol am Arbeitsplatz
- Unterstützung zur konkreten Ansprache von Alkoholproblemen
- Ansprache von Alkoholproblemen unter Kolleginnen und Kollegen
- Verzeichnis zu örtlichen Suchthilfe- und Beratungsstellen