Gesundheitsschutz : Aufgaben und Ziele der Prävention
Risiken für Leben und Gesundheit zu vermindern, Gefahren beherrschbar zu machen und nicht zuletzt die beratende Unterstützung von Betrieben und Einrichtungen bei ihren Aufgaben im Arbeitsschutz – das sind die Aufgaben und Ziele der Prävention. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben einen gesetzlich verankerten Präventionsauftrag. Er lautet: mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu sorgen.
Vision Zero
Die Prävention verfolgt die sogenannte Vision Zero als Ziel. Das bedeutet: Im Idealfall soll es überhaupt keine schweren oder gar tödlichen Unfälle bei der Arbeit mehr geben. Und auch die Berufskrankheiten sollen idealerweise auf null reduziert werden. Um diesem Ziel möglichst nahe zu kommen, sind alle Akteurinnen und Akteure in Betrieben und Einrichtungen gefordert. Beispielsweise ist es Aufgabe der Arbeitgeber, ein sicheres Arbeiten an Maschinen durch entsprechende Schutzeinrichtungen zu ermöglichen. Und auch die Sicherheitsbeauftragten leisten einen wichtigen Beitrag in der Prävention: Als „Kollegen unter Kollegen“ sind sie tagtäglich in Betrieben und Einrichtungen unterwegs. Wenn ihnen etwas auffällt, sei es eine mögliche Stolperfalle, seien es Tätigkeiten mit belastendem Heben und Tragen, dann gibt es nur eines: Gefahren oder Missstände gegenüber den Verantwortlichen ansprechen!
Bausteine der Prävention
Um die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren weiter zu fördern, hat die gesetzliche Unfallversicherung ein System der Prävention geschaffen. Dieses besteht aus verschiedenen Bausteinen, mit denen die Unfallversicherungsträger die Anstrengungen der Akteurinnen und Akteure in den Betrieben unterstützen. Zum Beispiel:
- Informationen, Regeln und Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
- Aufsichts- und Beratungsdienste: Rund 2.300 Aufsichtspersonen beraten und unterstützen die Betriebe und Einrichtungen vor Ort.
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung.
- Aus- und Weiterbildung: Etwa 390.000 Menschen nehmen pro Jahr an Schulungsmaßnahmen teil.
Tipps für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Ein Beispiel aus dem Baustein „Informationen“ ist die aktuelle Präventionskampagne kommmitmensch. In ihrem Rahmen haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschiedene Handlungshilfen erarbeitet. Enthalten sind Tipps, wie man im eigenen Betrieb etwas für die Sicherheit und Gesundheit tun kann.
Präventionsmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip
Durch Präventionsmaßnahmen sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhütet, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgewehrt und die Arbeit menschengerecht gestaltet werden. Die Maßnahmen sollen möglichst zwangsläufig und unabhängig vom Willen einzelner Personen wirken. Daher versucht man, die Arbeitsbedingungen an erster Stelle mit technischen und organisatorischen Mitteln zu verbessern. Solche objektiven Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen, zu denen etwa der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gehört. So ergibt sich das TOP-Prinzip mit der Reihenfolge: Technisch – Organisatorisch – Persönlich.
Zu den technischen und organisatorischen Präventionsmaßnahmen gehören:
- Sicherheitstechnik, z. B. Maschinenschutz
- Arbeitswissenschaft/Ergonomie, z. B. durch menschengerechte Gestaltung der Arbeitsmittel
- Arbeitsmedizin, z. B. durch arbeitsmedizinische Vorsorge
- Arbeitsorganisation, z. B. Gestaltung von Arbeitsabläufen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitshygiene, z. B. sicherer Einsatz von Gefahrstoffen