Arbeit an Urlaubstagen ist tendenziell unfallversichert – sofern der Unfallversicherungsträger die arbeitsbezogenen Umstände des Unfalls ermitteln kann.
Arbeit an Urlaubstagen ist tendenziell unfallversichert – sofern der Unfallversicherungsträger die arbeitsbezogenen Umstände des Unfalls ermitteln kann.