Gesundheitsschutz : Erste Hilfe rettet Leben
Erste Hilfe – darunter fallen lebensrettende Sofortmaßnahmen, die leicht zu erlernen sind. Etwa das Bewusstsein und die Atmung von verunfallten Personen prüfen, situationsgerechte Versorgung im eigenen Kompetenzbereich und die Person in der stabilen Seitenlage positionieren. Auch Herzdruckmassagen und Beatmungsmaßnahmen können durchgeführt werden – wenn man weiß, wie. Denn Ersthelfende müssen zu dieser Position im Betrieb ausgebildet sein.
Am 14. September ist der „Tag der Ersten Hilfe“. Er ist eine gute Gelegenheit, im Betrieb für mehr Unterstützung und Engagement für die Erste Hilfe zu werben und mehr Beschäftigte für die Ausbildung zu begeistern. Denn im Notfall kann erste Hilfe Leben retten.
Rechtlich abgesichert bei Erster Hilfe
In diesen Fällen stehen Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Beschäftigte als Ersthelfende ausbilden
Alle Unternehmen müssen über eine Mindestanzahl von Personen verfügen, die in Erster Hilfe ausgebildet wurden und im Notfall rasch handeln können. Nicht immer finden sich gleich ausreichend Beschäftigte, die diese Ausbildung absolvieren und bereit sind, ihre Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.
Anleitung zur Ersten Hilfe
Einen guten Überblick zu Erste Hilfe Maßnahmen liefert die DGUV Information.
Umfangreichere Informationen finden sich im Handbuch zur Ersten Hilfe der DGUV.
Erste Hilfe Ausbildungslehrgänge bietet beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz an, die Johanniter, die Malteser Hilfsdienste oder der ADAC.