Ihre Fragen : Ab wann sind Sicherheitsbeauftragte zu bestellen?
Frage
Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Betrieb orientiert sich auch an der Beschäftigtenzahl. Wie werden hierbei geringfügig Beschäftigte gezählt?
Antwort
Geringfügig Beschäftigte werden genauso gezählt wie alle anderen Beschäftigten. Ihre Anzahl ist grundsätzlich für zwei Aspekte relevant: zum einen für die Bestellgrenze, ab der überhaupt Sicherheitsbeauftragte zu berufen sind. Sie ist bei mehr als 20 „regelmäßig“ Beschäftigten erreicht. Zum anderen ist die Beschäftigtenzahl laut DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ eines von fünf Kriterien, um zu ermitteln, wie viele Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind.
Ob ihre Zahl angemessen ist, orientiert sich zum Beispiel daran, dass Sicherheitsbeauftragte die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Beschäftigten persönlich kennen. Weiteres Kriterium sind die Beriebsstrukturen.
Gerhard Kuntzemann, BGHM/Leiter des DGUV Sachgebiets Sicherheitsbeauftragte