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Dürfen Sicherheitsbeauftragte Unterweisungen durchführen?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Dürfen Sicherheitsbeauftragte Unterweisungen durchführen?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Ich bin Sicherheitsbeauftragte. Darf ich in dieser Funktion Unterweisungen geben? In meinem Betrieb ist es üblich, dass Sibe sämtliche Unterweisungen durchführen.

Antwort

Die Organisation und Durchführung der jährlichen Unterweisungen ist Aufgabe der Führungskräfte. Oft werden sie dabei fachlich von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt. Sicherheitsbeauftragte können aber ihren Teil zum nachhaltigen Erfolg der Unterweisung beitragen. Beobachten sie Arbeitsweisen, die den dort behandelten Inhalten widersprechen, sollten sie Beschäftigte darauf ansprechen. Bei regelmäßigen Abweichungen durch dieselbe Person muss eine Meldung an die Führungskraft erfolgen, die dann zum Beispiel eine erneute Unterweisung durchführen kann. Stellen Sibe regelmäßige Abweichungen durch mehrere Beschäftigte fest, muss auch darüber nachgedacht werden, ob die aktuelle Form der Unterweisung verbesserungsbedürftig ist oder ob nicht sogar der Arbeitsplatz durch technische oder organisatorische Veränderungen angepasst werden muss. Das können Sibe mit der Führungskraft oder mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit besprechen.

Gerhard Kuntzemann, BGHM, Leiter Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte der DGUV