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Braucht es bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung immer ein Gewaltschutzkonzept?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Braucht es bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung immer ein Gewaltschutzkonzept?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Müssen alle Organisationen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, ein Gewaltschutzkonzept umsetzen?

Antwort

Nein. Nur Organisationen, die Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung erbringen, müssen ein Gewaltschutzkonzept entwickeln und umsetzen. Zu diesen Leistungserbringern gehören Berufsförderungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen und Einrichtungen im Bereich der Eingliederungshilfe. Hintergrund ist der Paragraf 37a SGB IX, der im Jahr 2021 im Zuge des Teilhabestärkungsgesetzes ergänzt wurde. Dieser verpflichtet besagte Leistungserbringer zur Umsetzung von Maßnahmen, die Menschen mit Behinderung vor Gewalt schützen – insbesondere Frauen und Mädchen. Organisationen und Unternehmen, die zwar Menschen mit Behinderung beschäftigen, aber keine Teilhabeleistungen erbringen, fallen nicht darunter.

Joscha Schwarzwälder, Referatsleiter Heilbehandlung und Teilhabe, Hauptabteilung Versicherung und Leistungen der DGUV