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Sind Körpernotduschen in Labors verpflichtend?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz © raufeld

Ihre Fragen : Sind Körpernotduschen in Labors verpflichtend?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Muss jedes Labor mit einer Körpernotdusche ausgestattet sein – und wenn ja, wo muss sich diese befinden?

Antwort

Der erste Teil der Frage lässt sich mit „Ja“ beantworten. Laut Technischem Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung (TRGS 526, Abschnitt 6.6.1) gilt, dass in Laboren mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein müssen. Diese sollen in der Lage sein, alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen zu überfluten. Mindestens 30 Liter Wasser pro Minute braucht es dafür.

Der Standort ist mit dem Rettungszeichen „Notdusche“ zu kennzeichnen und ständig frei zu halten. Nach der Gefährdungsbeurteilung kann in Ausnahmefällen statt des Ausgangs ein anderer Standort besser geeignet sein. Wichtig ist, dass die Notdusche innerhalb von höchstens fünf Sekunden von jedem Ort des Labors aus erreichbar ist.

Dr. Christina Spassova, Sachgebiet Laboratorien im DGUV Fachbereich „Rohstoffe 
und chemische Industrie“