Ihre Fragen : Sind vier ASA-Sitzungen verpflichtend, wenn es keinen Betriebsrat gibt?
Frage
Unser Standort hat mehr als 20 Beschäftigte. Deshalb muss der Arbeitsschutzausschuss (ASA) regelmäßig zusammenkommen. Es gibt allerdings keinen Betriebsrat. Sind vier ASA-Sitzungen trotzdem verpflichtend?
Antwort
Ja, die vier ASA-Sitzungen jährlich sind verpflichtend. Die Frage bezieht sich vermutlich auf die Tatsache, dass – neben dem oder der Arbeitgebenden, der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten – normalerweise auch zwei Betriebsratsmitglieder an den Sitzungen teilnehmen. Aber auch wenn es keinen Betriebsrat gibt, gilt § 11 Arbeitssicherheitsgesetz. Demnach tritt der Arbeitsschutzausschuss bei mehr als 20 Beschäftigten mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Frank Bell, Referatsleiter Betriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit der DGUV