Ihre Fragen : Unfall auf dem Firmenparkplatz wegen zu wenig Licht – wer haftet?
Frage
Wer haftet bei Unfällen auf einem Firmenparkplatz aufgrund mangelnder Lichtverhältnisse?
Antwort
Kommt es zu einem Versicherungsfall (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit), haftet die gesetzliche Unfallversicherung anstelle des Arbeitgebenden. Haben Betriebe vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen ihre Arbeitsschutzpflichten verstoßen, können seitens der gesetzlichen Unfallversicherung Regressansprüche gegen das Unternehmen bestehen. Nummer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Verkehrswege so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können, um Gefährdungen wie etwa Stolperunfälle zu vermeiden. Dazu gehört auch eine ausreichende Beleuchtung. Näheres dazu ist auch der ASR A1.8 „Verkehrswege“ und der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ zu entnehmen.
Kathrin Kilian, Referat Vorschriften und Regeln, Hauptabteilung Prävention der DGUV
