Recht : Gesund arbeiten am Schreibtisch: Diese Vorgaben gelten
Büroarbeitsplätze existieren in fast allen Betrieben, denn auch im produzierenden Gewerbe gibt es Verwaltungstätigkeiten zu erledigen. Wie die Beschäftigten dort gesund bleiben und sicher arbeiten können, zeigt die überarbeitete DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“. Sie hilft dabei, die Anforderungen aus staatlichen Vorschriften und Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zu erfüllen. Die Regel zeigt Situationen, Tätigkeiten und Arbeitsplätze, die für Büros typisch sind.
Sicherheitsbeauftragte können sie immer wieder konsultieren, um Impulse zu bekommen. Denn sie erfahren insbesondere, welche Gefährdungen auftreten können und mit welchen Schutzmaßnahmen diesen vorgebeugt werden kann. Im Vergleich zur vorigen Ausgabe wurden rechtliche Verweise aktualisiert, insbesondere zur Technischen Regel ASR A6 „Bildschirmarbeit“.
Akustik, Klima, Arbeitsmittel: Was die Gesundheit im Büro fördert
Im Fokus der Branchenregel stehen die Gefährdungen durch physische und psychische Belastung sowie die Faktoren, die einen Einfluss darauf haben. So wird das Muskel-Skelett-System der Bürobeschäftigten dadurch belastet, dass diese den Großteil des Tages über sitzen. Um zur Abwechslung auch im Stehen arbeiten zu können, ist die Option, die Höhe des Schreibtisches zu verstellen, wichtig.
Zur Ergonomie im Büro zählen aber auch Raumgestaltung, Möblierung und Arbeitsmittel wie Bildschirme, Tastatur und Maus. Hier können Sicherheitsbeauftragte (Sibe) darauf achten, dass ihre Kolleginnen und Kollegen die Arbeitsmittel wie vorgesehen nutzen.
Ebenso wichtig ist, dass die verwendete Software ergonomisch gestaltet ist. Dazu gehört unter anderem, dass mit ihrer Hilfe die Arbeitsaufgaben effektiv und zufriedenstellend erledigt werden können, auch mittels nutzungsfreundlicher Gestaltung. Faktoren wie Beleuchtung, Lärm und Akustik beeinflussen ebenfalls die Gesundheit und sollten daher bei der Einrichtung von Büroarbeitsplätzen nicht vernachlässigt werden.
Gleiches gilt für das Raumklima: Büroräume sollten eine möglichst konstante Temperatur zwischen 20 und 22 Grad haben, die relative Luftfeuchte sollte nicht mehr als 50 Prozent betragen.
Ergonomische Bedingungen für Bildschirmarbeitsplätze
- Temperatur (20–22 °C)
- Relative Luftfeuchte (max. 50 %)
- Luftgeschwindigkeit (max. 0,15 m/s)
- freie Bewegungsfläche (mindestens 1,5 m²; mindestens 1 m tief und breit)
- Tischabmessungen (mindestens 160 cm × 80 cm)
- Tischhöhe (mindestens 74 ± 2 cm, besser vollständig höhenverstellbar)
- Sehabstand (mindestens 50 cm)
- geeignete Reflexionsgrade (0,15–0,75)
- Beinraum (mindestens 85 cm in der Breite, besser 120 cm oder mehr)
- Bildschirmhöhe (so niedrig wie möglich, oberste Zeile maximal auf Augenhöhe)
- Büroarbeitsstuhl
- Akustik (55 dB(A)–70 dB(A) Nachhallzeit zwischen 0,5–0,8 s)
Risiken durch psychische Belastung vorbeugen
Die Gefährdungen durch psychische Belastung spielt ebenfalls eine große Rolle. Sie wird maßgeblich davon beeinflusst, wie die Arbeit organisiert und wie das Arbeitsklima beschaffen ist. Arbeitsaufgaben und -inhalte sollten so gestaltet sein, dass die Beschäftigten Handlungsspielräume im Ablauf und bei der inhaltlichen Umsetzung von Aufgaben haben.
Das beugt einer Über- oder Unterforderung und negativem Stress durch Zeitdruck vor. Bei der Kommunikation ist es wichtig, dass Führungskräfte ein wertschätzendes Miteinander fördern sowie einen kollegialen Austausch und gegenseitige Unterstützung ermöglichen. Sibe können dabei helfen und dazu ihre vermittelnde Position zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten nutzen.
Weitere Unfallgefahren im Büro
Neben gesundheitlichen Risiken thematisiert die Branchenregel auch potenzielle Unfallgefahren. Zu diesen zählen vor allem Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürzen. Das Risiko für Letztere ist insbesondere an Regalen oder im Lager beziehungsweise Archiv vergleichsweise groß, wenn Beschäftigte höher gelagertes Büromaterial greifen müssen. Hier können Betriebe die Gefährdung reduzieren, indem sie geeignete Aufstiegshilfen zur Verfügung stellen. Solche praktischen Hinweise erleichtern, die Regel anzuwenden.