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Wie viele Ersthelfer und Ersthelferinnen, wenn Beschäftigte im Homeoffice sind?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Wie viele Ersthelfer und Ersthelferinnen, wenn Beschäftigte im Homeoffice sind?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Antwort

Viele unserer Ersthelfenden befinden sich momentan meist im Homeoffice. Welche Auswirkungen hat das?

Antwort

Unternehmen müssen sicherstellen, dass bei Unfällen im Betrieb jederzeit sofort Erste Hilfe geleistet werden kann – auch in Pandemiezeiten. Maßgabe ist unter anderem Paragraf 26 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin zur Verfügung stehen, und zwar in allen betrieblichen Bereichen und auf Baustellen. Die Zahl der nötigen Ersthelfenden richtet sich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten.

Wenn viele Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, müssen weniger Ersthelfende im Betrieb sein als an Tagen, an denen viele vor Ort sind. Die Unternehmensleitung sollte sicherstellen, dass die Präsenzzeiten entsprechend koordiniert sind. Ist das nicht möglich, sollten weitere Beschäftigte ausgebildet werden. Es ist ohnehin empfehlenswert, mehr Ersthelfende ausbilden zu lassen, um Urlaub oder Krankheitsfälle ausgleichen zu können. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen fördern das, indem sie die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs übernehmen.

Dr. Isabella Marx, Leiterin DGUV Fachbereich Erste Hilfe