Ihre Fragen : Sind Beschäftigte während nicht erfasster Arbeitszeit unfallversichert?
Frage
Ist es richtig, dass die Berufsgenossenschaft im Falle eines Unfalls die Stempelzeiten kontrolliert und bei nicht gestempelten Zeiten kein Versicherungsschutz besteht? Viele Beschäftigte tragen ihre Zeiten oft erst Stunden nach Arbeitsbeginn im Zeiterfassungssystem ein.
Antwort
Nein, das ist so nicht richtig. Es kommt für die Beurteilung des Versicherungsschutzes nicht darauf an, ob eine beschäftigte Person „eingestempelt“ ist und die Arbeitszeit korrekt erfasst wird. Ausschlaggebend für die Beurteilung ist, ob der Unfall in einem inneren beziehungsweise einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit für das Unternehmen steht. Nicht versichert wäre der oder die Beschäftigte beispielsweise, würde der Unfall während einer privaten Tätigkeit passieren. Ein fehlender Arbeitszeiteintrag beeinträchtig aber nicht den Versicherungsschutz.
Vanessa Gieseke, Referentin Grundlagen des Leistungsrechts, Hauptabteilung Versicherung und Leistungen der DGUV