Negative Folgen nach Corona-Impfung
Corona-Impfung mit negativen Folgen – ist das ein Arbeitsunfall? Ein Sozialgericht hat jüngst entschieden.
Geschrieben von: Redaktion
Datum: 30.05.2023
Beeinträchtigungen nach einer COVID-19-Impfung sind in der Regel kein Arbeitsunfall. Das entschied das Sozialgericht Konstanz mit der Begründung: Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Gesundheit sind grundsätzlich Privatsache.
Das Urteil des Sozialgerichts in Konstanz gibt es unter sozialgerichtsbarkeit.de/ entscheidungen
Impfungen gelten als Privatangelegenheit
Nur weil Unternehmen Impfungen empfehlen oder fördern (etwa durch Arbeitszeitgutschriften), dürfen Beschäftigte nicht von einer Pflicht zur Impfung ausgehen, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergibt.