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Negative Folgen nach Corona-Impfung
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Recht : Negative Folgen nach Corona-Impfung

Corona-Impfung mit negativen Folgen – ist das ein Arbeitsunfall? Ein Sozialgericht hat jüngst entschieden.

Beeinträchtigungen nach einer COVID-19-Impfung sind in der Regel kein Arbeits­unfall. Das entschied das Sozialgericht 
Konstanz mit der Begründung: Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung der Gesundheit sind grundsätzlich Privatsache.

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Das Urteil des Sozialgerichts in Konstanz gibt es unter sozialgerichtsbarkeit.de/
entscheidungen


Impfungen gelten als Privatangelegenheit

Nur weil Unternehmen Impfungen empfehlen oder fördern (etwa durch Arbeitszeitgutschriften), dürfen Beschäftigte nicht von einer Pflicht zur Impfung ausgehen, die sich aus dem Beschäftigungsverhältnis ergibt.