Recht : Serviceportal erleichtert Meldung an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Kraftfahrzeughilfe beantragen, einen Arbeitsunfall anmelden oder dem Unfallversicherungsträger eine Mitteilung machen – diese und viele weitere Anliegen können Versicherte und Unternehmen jetzt auf serviceportal-uv.dguv.de erledigen. Seit Jahresbeginn stehen dort mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung online zur Verfügung – und können somit orts- und zeitunabhängig genutzt werden.
Für Versicherte sind die Serviceleistungen auch über den Portalverbund von Bund und Ländern (www.bund.de) verfügbar.
Gewohnte Kommunikationswege stehen weiterhin offen
Die digitalen Services sind ein zusätzliches Angebot. Die bisherigen Kommunikationswege für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben erhalten.
Mit der Digitalisierung ihrer Leistungen setzt die gesetzliche Unfallversicherung Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) um. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen ab 2023 auch elektronisch anzubieten und zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Ziel des OZG ist es, möglichst viele Behördenleistungen online zugänglich zu machen.
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