Recht : Umgang mit Arbeitsmitteln
Damit Beschäftigte möglichst unfallfrei durch den Arbeitsalltag kommen, sind Vorsichtsmaßnahmen, wie eine Einweisung der Arbeitsmittel, besonders wichtig.
Damit Unfälle gar nicht erst passieren, müssen Beschäftigte wissen, wie sie Maschinen sicher bedienen und mit Arbeitsmitteln wie Werkzeugen, Anlagen oder Materialien fachgerecht umgehen. Die wichtigsten Sicherheitsregeln fasst die DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ zusammen.
Das neu aufgelegte Übersichtswerk wendet sich an Betriebe und Beschäftigte verschiedenster Branchen. Die Publikation legt dar, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Ein breigefächerter Fundus an Empfehlungen für die Arbeitspraxis.