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Fremdspedition auf dem eigenen Betriebsgelände: Wer haftet bei Unfällen?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Fremdspedition auf dem eigenen Betriebsgelände: Wer haftet bei Unfällen?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Auf unserem Betriebsgelände verladen wir unsere Produkte auf Lkw. Den Transport übernehmen meist von Kundinnen und Kunden beauftragte Speditionen. Wer haftet, wenn sich Beschäftigte der Fremdspedition bei der Ladungssicherung verletzen?

Antwort

Arbeiten Beschäftigte mehrerer Unternehmen zusammen, haben sich die Arbeitgebenden gegenseitig über Gefährdungen zu unterrichten. Auf etwaige Sicherheitsmaßnahmen bei Ihnen vor Ort ist die Fremdspedition hinzuweisen. Diese muss dann gegebenenfalls ihre Gefährdungsbeurteilung anpassen und erforderliche Schutzmaßnahmen treffen, etwa die Beschäftigten unterweisen und ihnen geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Ebenso ist Ihr Unternehmen verpflichtet, die vor Ort erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die allgemeinen Verkehrssicherungsmaßnahmen zu treffen und einzuhalten. Gegebenenfalls muss mit Spezialgeräten verladen werden. Eine Koordinatorin oder ein Koordinator mit Weisungsbefugnis kann die Einhaltung der Maßnahmen kontrollieren und durchsetzen. Fazit: Diejenigen, die erforderliche Schutzmaßnahmen nicht einhalten, können haften.

Ines Rümpel, Referentin für Rechtsangelegenheiten in der Prävention, BG Verkehr