
Recht : Beruflich bedingte Hauterkrankung
Eine neue DGUV Information klärt auf, wie Unternehmen verfahren sollten, wenn es einen Verdacht auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung gibt.
Hautkrankheiten kommen sowohl bei den gemeldeten Erkrankungen als auch bei den anerkannten Berufskrankheiten besonders häufig vor. Um einer Schädigung der Haut am Arbeitsplatz wirkungsvoll vorzubeugen und auf Fälle von beruflich bedingten Hauterkrankungen richtig zu reagieren, müssen Verantwortliche gut zusammenarbeiten.
Das sind zum Beispiel Unternehmensleitung, betriebsärztlicher Dienst, Unfallversicherungsträger, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Welche Aufgaben wem zufallen, erklärt die DGUV Information 250-005.