
Recht : Reinigungsmittel: Die Haut vor Gefährdungen schützen
Verunreinigungen unterschiedlichster Art zu entfernen, ist unter anderem die Aufgabe von Beschäftigten des Reinigungshandwerks. Sie nutzen bei ihrer Arbeit häufig Pflege- und Reinigungsmittel, die beispielsweise Säuren, Tenside, Alkalien oder Lösemittel enthalten können. Für den Körper können diese Inhaltsstoffe gesundheitsschädlich sein. Viele Pflege- und Reinigungsmittel gelten deshalb als Gefahrstoffe.
Übersichtliches Regelwerk mit vielen Handlungshilfen und praxisnahen Klicktipps
Betriebe müssen ihre Beschäftigten vor Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln schützen. Vorrangig entstehen die Gefährdungen durch Hautkontakt. Darüber hinaus drohen Gefährdungen durch Einatmen sowie Brand- und Explosionsgefahren.
Angesichts der Fülle an Pflege- und Reinigungsmitteln, die Beschäftigte bei verschiedenen Reinigungsarbeiten verwenden, ist es für Unternehmen und Beschäftigte herausfordernd, stets die richtigen Schutzmaßnahmen auszuwählen. Die neu gefasste DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln“ dient hierfür als Leitfaden.
Die Regel wurde grundlegend überarbeitet und an den aktuellen Wissensstand zu Gesundheitsgefahren und erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie ans aktuelle Gefahrstoffrecht angepasst. Unter anderem berücksichtigt die Schrift Änderungen der Arbeitsstätten- und Gefahrstoffverordnung. Das Regelwerk ist übersichtlich strukturiert, verständlich geschrieben und enthält viele Hinweise, Handlungshilfen und Klicktipps, die in der Praxis direkt weiterhelfen.
Flüssigkeitsdichte Handschuhe richtig tragen
- Hygiene: Schutzhandschuhe ausschließlich mit sauberen und trockenen Händen nutzen, gegebenenfalls mit schweißaufnehmenden Unterziehhandschuhen.
- Tragedauer: Auf das erforderliche Minimum beschränken. Maximale Tragedauer der Handschuhe berücksichtigen.
- Stulpen: Produkte mit langen Stulpen verwenden. Diese nach außen umschlagen, damit etwa bei Überkopfarbeiten keine Flüssigkeit auf den Arm läuft.
- Hautkontakt: Unvermeidbare Feuchtarbeit (zum Beispiel mit wässrigen Reinigungsmitteln) soweit möglich auf mehrere Beschäftigte verteilen. Das verringert die Einwirkung auf Einzelne.
Gefährdungen durch Hautkontakt und Einatmen lassen sich nun besser einschätzen
Unter anderem enthält die neue Fassung ein erweitertes und aktualisiertes Kapitel zur Gefährdungsbeurteilung. Um Gefährdung durch Hautkontakt fachgerecht einschätzen zu können, wurden die Vorgaben und Empfehlungen der neuen TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ auf Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln übertragen.
Die Produktgruppen sind jetzt – je nach Art und Ausmaß des Hautkontakts – den drei Gefährdungskategorien der TRGS 401 (gering, mittel, hoch) zugeordnet. Das erleichtert Unternehmen, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Außerdem flossen Ergebnisse von Arbeitsplatzmessungen bei Tätigkeiten mit Reinigungs- und Pflegemitteln ein. Anhand der Ergebnisse können Unternehmen Gefährdungen durch Einatmen präziser beurteilen.

Die Haut jederzeit gut behandeln
- Schützen: Hautschutzmittel ohne Duftstoffe und Konservierungsstoffe auf den Handrücken auftragen und sorgfältig einmassieren.
- Trocknen: Hände nach dem Ausziehen von Schutzhandschuhen nur mit einem Einmalhandtuch abtrocknen.
- Waschen: Flüssiges, pH-neutrales, reibekörperfreies Produkt verwenden.
- Pflegen: Produkte ohne Duftstoffe und Konservierungsstoffe verwenden. Hautpflegemittel regelmäßig nutzen.
GISCODE hilft Unternehmen dabei, die richtigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen
Neu ist auch ein Kapitel über den sogenannten GISCODE. Diesen hat die BG BAU mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV), der Industriegewerkschaft Bauen–Agrar–Umwelt (IG BAU) und dem Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz (IHO) entwickelt. Das Klassifizierungssystem vereinfacht den sicheren Umgang mit Pflege- und Reinigungsmitteln.
Die Idee dahinter: Alle Produkte mit vergleichbaren Anwendungsbereichen und Gefährdungen wurden einer Gruppe zugeordnet und mit einer Kurzbezeichnung versehen. Beispiel: „Sanitärreiniger, ätzend“ hat den GISCODE „GS80“. Bei vielen Produkten steht diese Kurzbezeichnung bereits auf der Verpackung.
Unternehmen können den GISCODE nutzen, um sich online über Gesundheitsgefahren und notwendige Schutzmaßnahmen zu informieren. Dies erleichtert den Arbeitsschutz enorm. Auf wingisonline.de stehen die Informationen kostenfrei zur Verfügung. Sicherheitsbeauftragte können diesen Service bei Führungskräften bekannt machen. Sie können ihn zum Beispiel für die Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisungen nutzen.