Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung endete am 2. Februar vorzeitig. In der Pflege und medizinischen Einrichtungen sind weiterhin corona-spezifische Reglungen zu beachten.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung endete am 2. Februar vorzeitig. In der Pflege und medizinischen Einrichtungen sind weiterhin corona-spezifische Reglungen zu beachten.