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Anreize für Überfälle gezielt verringern
Abends steigt das Risiko eines Überfalls. Dann sollten Beschäftigte mindestens zu zweit arbeiten. © iStock/m-1975

Recht : Anreize für Überfälle gezielt verringern

Die Überfallprävention setzt an verschiedenen Punkten an. Dorothea Kraft legt dar, was Betriebe beachten sollten, um Beschäftigte zu schützen.
Dorothea Kraft ist Referatsleiterin der Themen­felder Verkaufs­stellen, Tankstellen, Fahrzeugwaschanlagen, Fachbereich Handel und Logistik (FBHL) bei der DGUV © Raufeld Medien

Bargeld ist bei Überfällen ein beliebtes Beuteziel. Im Visier der Täterinnen und Täter stehen Arbeitsplätze, an denen Beschäftigte Geld annehmen, zählen, verwahren oder transportierten. Dort sind Arbeitgebende verpflichtet, mit einer Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung durch einen Überfall zu ermitteln.

Aus dieser müssen Unternehmen systematisch technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zum Schutz vor Überfällen ableiten und umsetzen. Sicherheitsbeauftragte können Führungskräften dabei helfen, indem sie Qualifizierungen der Mitarbeitenden anregen sowie Kolleginnen und Kollegen für Risikofaktoren sensibilisieren.

Überfälle vermeiden

Um Überfälle von vornherein abzuwenden, sollten Unternehmen es potenziellen Kriminellen so schwer wie möglich machen, solche Taten überhaupt zu planen. Dazu sollte es beispielsweise keine Verstecke geben, in denen man unbemerkt lauern oder Abläufe ausspionieren könnte.

Stattdessen sind Betriebsstätten übersichtlich zu gestalten und auszuleuchten. Besonders unattraktiv für Kriminelle sind geschlossene Kassensysteme, die sich von Beschäftigten nicht öffnen lassen. Ein Schild mit der Aufschrift „Beschäftigte haben keinen Zugriff auf Bargeld“ schreckt ab.

Überfallprävention lebt zudem vom Verhalten der Beschäftigten. Sind diese stets wachsam, schreckt das Gelegenheitstäterinnen und -täter ab. Beschäftigte können zum Beispiel auffällige Personen ansprechen. Zu zweit auf jemanden zuzugehen mit der Frage „Können wir Ihnen helfen?“, bewirkt schon viel.

Ein lückenloser Geldfluss erschwert Überfälle zudem erheblich. Von der Annahme über das Hineinlegen in die Kasse bis zum Transport in den Tresor oder zur Bank: Bei jedem Schritt sollte Geld nicht ungesichert sein. Auch Schichtwechsel und Pausen gilt es dabei zu berücksichtigen.

Mit organisatorischen und technischen Maßnahmen lassen sich Überfälle vermeiden. © Raufeld Medien

Risikofaktoren reduzieren

  • Nicht allein arbeiten: Am Feierabend ist das Risiko eines Überfalls am höchsten. Dann sollten Beschäftigte mindestens zu zweit arbeiten.
  • Kein sichtbares Geld: Externe sollten nicht wissen, wie viel Bargeld sie erbeuten könnten. Deshalb Kassenladen nicht offen stehen lassen.
  • Aufmerksam sein: Wachsame Beschäftigte schrecken Gelegenheitstäterinnen und -täter ab. In unbehaglichen Situationen müssen Beschäftigte jemanden anrufen können.
  • Sichtbare Kameras: Falls ein Überfall geschieht, helfen Kameras, Täterinnen und Täter zu überführen.
  • Alles im Blick: Spiegel und Beleuchtung machen jede Ecke einsehbar. Verdächtige werden besser bemerkt.

Einen Notfallplan aufstellen

Kommt es dennoch zu einem Überfall, ist der Schutz von Leben und Gesundheit wichtiger als der Schutz von Werten. Beschäftigte sollten darin geschult werden, wie sie sich bei Überfällen am besten verhalten. Hierzu zählt, sich den Anweisungen der Kriminellen nicht zu widersetzen.

Gut vorbereitet sind Unternehmen mit einem Notfallplan. Dieser regelt, wie nach einem Überfall vorgegangen wird. Dazu gehört es, die Polizei und zuständige Unfallversicherungsträger zu kontaktieren. Wer einen Überfall erlebt hat, braucht oft seelische Hilfe, etwa durch psychologische Erstbetreuende im Betrieb. Sicherheitsbeauftragte können anregen, dass sich Kolleginnen oder Kollegen zu Erstbetreuenden ausbilden lassen.

Mehr Informationen

Beschäftigte an Verkaufsstellen müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sowie alle sechs Monate in Überfallprävention geschult werden. Unter anderem lernen sie, wie sie wachsam mit Bargeld umgehen und sich bei einem Überfall richtig verhalten.

Mehr Informationen bietet die DGUV Regel „Überfallprävention in Verkaufsstellen“.