Verkehrssicherheit : Arbeitschutz bei Lieferdiensten: Sicher halten und ausladen
Anhalten, aussteigen, Fahrzeug entladen, Paket zustellen und weiterfahren. Oft weit mehr als hundert Mal pro Schicht wiederholen Beschäftige sogenannter KEP-Dienste diese Abfolge. Unter dem Begriff sind Kurier-, Express- und Postdienste zusammengefasst, also diejenigen Unternehmen, die Pakete, Lebensmittel und andere Güter an Privathaushalte ausliefern. Meistens sind Beschäftigte dafür mit Pkw oder Kleintransportern unterwegs. Und stehen oft unter Zeitdruck. Dass das nicht auf Kosten der Sicherheit geht, darauf können Unternehmen hinwirken.
Klicktipp
Die DGUV Information 208-035 „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Zustellen von Sendungen“ richtet sich an Unternehmen der KEP-Branche. Die leicht verständliche Schrift und gibt Handlungsempfehlungen für sicheres Arbeiten.
SRS-Unfälle bei Lieferdiensten
Mehrere Faktoren tragen dazu bei, dass es in der Branche zu Unfällen durch Stolpern, Rutschen und Stürzen (SRS-Unfälle) kommt. Zum einen sind Zustellerinnen und Zusteller oft auf unbekannten und wenig beleuchteten Wegen unterwegs. Zum zweiten überwinden sie Bordsteine, Treppen und andere Bodenunebenheiten, steigen aus dem Laderaum und der Fahrkabine des Fahrzeugs – während sie gleichzeitig nach der richtigen Haustür suchen oder den Scanner bedienen. Solche Situationen befördern SRS-Unfälle. Die Nähe zum Straßenverkehr macht es noch brenzliger: Zustellerinnen und Zusteller können bei einem Sturz schnell vor ein Fahrzeug geraten.
„Um das zu vermeiden, ist festes Schuhwerk für Beschäftigte von Lieferdiensten unabdingbar“, betont Eberhard Brunck, Fachreferent für KEP-Dienste bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr). Denn feste Schuhe mit Profilsohle und knöchelhohem Schaft beugen Stürzen vor. Sicherheitsbeauftragte können darauf achten, dass ihre Kolleginnen und Kollegen sie tragen. Brunck rät: „Stellen sie fest, dass jemand mit ungeeigneten Schuhen arbeitet, sollten sie aktiv auf die Person zugehen und sie darauf aufmerksam machen, dass sie sich dadurch gefährdet.“
Konzentriert und aufmerksam durch den Straßenverkehr bewegen
Auch Warnwesten verbessern die Sicherheit von Zustellerinnen und Zustellern enorm. Warnwesten sind zwar nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert und glücklicherweise bei vielen Unternehmen bereits üblich.Bestmöglich vermeiden lassen sich Unfälle, indem die Beschäftigten sich stets konzentriert im Straßenverkehr bewegen. Vor allem in der Stadt gilt es, die vielen anderen Personen im Blick zu behalten, die auf E-Rollern, Fahrrädern, Kraftfahrzeugen und zu Fuß unterwegs sind.
„Im innerstädtischen Bereich halten Zustellerinnen und Zusteller situationsbedingt oft in zweiter Reihe und befinden sich beim Aussteigen inmitten des Straßenverkehrs“, sagt Brunck. Der Experte mahnt: „Während sich die Beschäftigten rund um das Fahrzeug bewegen oder die Straße überqueren, sollten sie beispielsweise nicht gleichzeitig technische Geräte bedienen oder Zustellunterlagen sichten.“ Die Aufmerksamkeit sollte ganz dem Fußweg und Straßenverkehr gelten.
Wichtige Regeln
Das ist beim Parken und Aussteigen zu beachten:
- Die Straßenverkehrsordnung definiert eine „Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen“: Personen müssen dabei die Gefährdung anderer ausschließen.
- Das Verkehrszeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ (rundes, blaues Schild mit rotem Rand und Balken) erlaubt Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen.
- Eine sich plötzlich öffnende Fahrzeugtür kann schwere Unfälle verursachen. Dagegen hilft: durch Schulterblick vergewissern, dass sich niemand nähert. Der „holländische Griff“ unterstützt dies. Dafür einfach die linke Fahrzeugtür mit der rechten Hand öffnen.
Lieferdienste sollten Innenseite der Türen rückwärtig beleuchten
Zudem können Unternehmen bei ihren Fahrzeugen auf wichtige Beleuchtungseinrichtungen achten. „Einige Transporter haben ‚Rücklichter‘ an den Innenseiten der Heck-, Fahrer- und Beifahrertüren. Sie tragen dazu bei, dass das Fahrzeug beim Entladen gut sichtbar ist, auch bei trübem Wetter oder wenn es dämmert. Dadurch sind die Beschäftigten besser geschützt“, erklärt Brunck. Sicherheitsbeauftragte können dazu anregen, bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen diese Ausstattung zu berücksichtigen.