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Arbeitschutz bei Lieferdiensten: Sicher halten und ausladen
Die Gefährdungsbeurteilung kann ergeben, dass die Beschäftigten Warnwesten tragen müssen. Prinzipiell sind Warnwesten immer empfehlenswert. Beschäftigte werden von anderen dann besser gesehen. © Getty Images/SDI PRODUCTIONS

Verkehrssicherheit : Arbeitschutz bei Lieferdiensten: Sicher halten und ausladen

Beschäftigte von Lieferdiensten verbringen ihre Arbeitszeit überwiegend im öffentlichen Straßenverkehr. Mit aufmerksamem Verhalten lassen sich Unfälle vermeiden.

Anhalten, aussteigen, Fahrzeug entladen, Paket zustellen und weiterfahren. Oft weit mehr als hundert Mal pro Schicht wiederholen Beschäftige sogenannter KEP-Dienste diese Abfolge. Unter dem Begriff sind Kurier-, Express- und Post­dienste zusammengefasst, also diejenigen Unternehmen, die Pakete, Lebensmittel und andere ­Güter an Privathaushalte ausliefern. Meistens sind Beschäf­tigte ­dafür mit Pkw oder Kleintrans­portern ­unterwegs. Und stehen oft unter Zeitdruck. Dass das nicht auf Kosten der Sicherheit geht, darauf können Unternehmen hinwirken.

Klicktipp

Die DGUV Information 208-035 „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Zustellen von Sendungen“ richtet sich an Unternehmen der KEP-Branche. Die leicht verständliche Schrift und gibt Handlungsempfehlungen für sicheres Arbeiten.

SRS-Unfälle bei Lieferdiensten

Mehrere Faktoren tragen dazu bei, dass es in der Branche zu Unfällen durch Stolpern, Rutschen und Stürzen (SRS-Unfälle) kommt. Zum einen sind Zustellerinnen und Zusteller oft auf unbekannten und wenig beleuchteten Wegen unterwegs. Zum zweiten überwinden sie Bordsteine, Treppen und andere Bodenunebenheiten, steigen aus dem Laderaum und der Fahrkabine des Fahrzeugs – während sie gleichzeitig nach der richtigen Haustür suchen oder den Scanner bedienen. Solche Situationen befördern SRS-Unfälle. Die Nähe zum Straßenverkehr macht es noch brenzliger: Zustellerinnen und Zusteller können bei einem Sturz schnell vor ein Fahrzeug geraten.

„Um das zu vermeiden, ist festes Schuhwerk für Beschäftigte von Lieferdiensten unabdingbar“, betont Eberhard Brunck, Fach­referent für KEP-Dienste bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommu­ni­kation (BG Verkehr). Denn feste Schuhe mit Profilsohle und knöchel­hohem Schaft beugen Stürzen vor. ­Sicherheitsbeauftragte können da­rauf achten, dass ihre Kolleginnen und Kollegen sie tragen. Brunck rät: „Stellen sie fest, dass jemand mit ­ungeeigneten Schuhen arbeitet, sollten sie aktiv auf die Person zugehen und sie darauf aufmerksam machen, dass sie sich ­dadurch ge­fährdet.“

Konzentriert und aufmerksam durch den Straßenverkehr bewegen

Auch Warnwesten verbessern die ­Sicherheit von Zustellerinnen und ­Zustellern enorm. Warnwesten sind zwar nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert und glücklicher­weise bei vielen Unternehmen bereits üblich.Bestmöglich vermeiden lassen sich Unfälle, indem die Beschäf­tig­ten sich stets ­konzentriert im Straßen­verkehr ­bewegen. Vor allem in der Stadt gilt es, die vielen anderen ­Personen im Blick zu behalten, die auf E-Rollern, Fahrrädern, Kraftfahrzeugen und zu Fuß unterwegs sind.

„Im ­innerstädtischen Bereich halten ­Zustellerinnen und Zusteller situa­tionsbedingt oft in zweiter Reihe und befinden sich beim Aussteigen in­mitten des Straßenverkehrs“, sagt Brunck. Der Experte mahnt: „­Während sich die Beschäftigten rund um das Fahrzeug bewegen oder die Straße überqueren, sollten sie beispielsweise nicht gleich­zeitig technische Geräte bedienen oder ­Zustellunterlagen sichten.“ Die Aufmerksamkeit ­sollte ganz dem Fußweg und Straßen­verkehr gelten.

Wichtige Regeln

Das ist beim Parken und Aussteigen zu beachten:

  1. Die Straßenverkehrsordnung definiert eine „Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen“: Personen müssen dabei die Gefährdung anderer ausschließen.
  2. Das Verkehrszeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ (rundes, blaues Schild mit rotem Rand und Balken) ­erlaubt Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen.
  3. Eine sich plötzlich öffnende Fahrzeugtür kann schwere Unfälle verursachen. Dagegen hilft: durch Schulterblick vergewissern, dass sich niemand nähert. Der „holländische Griff“ unterstützt dies. Dafür einfach die linke Fahrzeugtür mit der rechten Hand öffnen.

Lieferdienste sollten Innenseite der Türen rückwärtig beleuchten

Zudem können Unter­nehmen bei ­ihren Fahrzeugen auf wichtige ­Be­­leuchtungsein­richtungen achten. „­Einige Transporter haben ‚Rück­lichter‘ an den Innenseiten der ­Heck-, Fahrer- und Beifahrertüren. Sie ­tragen dazu bei, dass das Fahrzeug beim Entladen gut sichtbar ist, auch bei trübem ­Wetter oder wenn es dämmert. Dadurch sind die ­Be­schäf­tigten besser geschützt“, erklärt Brunck. Sicherheitsbeauf­tragte können dazu an­regen, bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen diese Aus­stattung zu ­berücksichtigen.