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Sicher unterwegs mit einem Mietwagen
Vor der Schlüsselübergabe sind beim Mieten einige Punkte zu klären, wie etwa der technische Stand des Transporters. © Foto: Adobe Stock/ellisia

Verkehrssicherheit : Sicher unterwegs mit einem Mietwagen

Betriebe ohne eigenen oder mit nur kleinem Fuhrpark leihen sich ihre Transporter. Sicherheitsbeauftragte können darüber informieren, was es beim Mietwagen zu.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen verfügen nicht unbedingt über eigene Transporter. Für sie ist es oft günstiger, die Fahrzeuge vorübergehend zu mieten. So können sie zum Beispiel flexibel auf temporäre Aufträge reagieren.

Die Beschäftigten in diesen Betrieben sind jedoch nicht immer geübt im Umgang mit Transportern. Damit die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz der Fahrerinnen und Fahrer gewahrt bleiben, sind verschiedene Punkte zu beachten. Auch Sicherheitsbeauftragte können in ihrem Betrieb dabei unterstützen.

Wofür wird das Fahrzeug benötigt?

„Die erste Frage, die sich ein Unternehmen vor der Anmietung eines Transporters stellen sollte, ist, für welche Zwecke benötige ich das Fahrzeug“, sagt Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Präventionsleiter der BG Verkehr. Denn nicht alle Modelle sind passend ausgestattet.

Soll der Transporter etwa dazu dienen, Menschen im Rollstuhl zu transportieren, braucht es eine Rampe und dazu noch Vorrichtungen zum Festmachen der Rollstühle. Sollen dagegen Personen mit Gepäck befördert werden, sind Fahrzeuge mit vielen Sitzen und Platz zum Verstauen der Taschen und Koffer gefragt.

Bei der Übergabe durch die Autovermietung werden das Fahrzeug kontrolliert und die Ergebnisse festgehalten. © Foto: Adobe Stock/Minerva Studio

Bei der Anmietung zu beruflichen Zwecken müssen Arbeitgebende zudem sicherstellen, dass die verwendeten Fahrzeuge sicher und technisch auf einem guten Stand sind. So sind sie verpflichtet zu prüfen, ob die Verleihfirma notwendige Untersuchungen wie die Hauptuntersuchung und Prüfung auf Arbeits- und Verkehrssicherheit durchgeführt hat.

Zudem gehören die Risiken für die Beschäftigten in die Gefährdungsbeurteilung. Außerdem sind sie in den Gebrauch der Fahrzeuge einzuweisen. Betrieben, die häufig Transporter mieten, rät Ruff, möglichst immer die gleichen Fahrzeuge zu nehmen. „Das erleichtert es, die Einweisung zu standardisieren. Sie muss dann nicht jedes Mal wiederholt werden.“

Vorkehrungen treffen

Zur Einweisung zählt neben den Sicherheitschecks zum Beispiel, auf den Umgang mit Fahrerassistenzsystemen einzugehen. „Wichtig ist auch, entweder als betriebliche Regel oder als Teil der Unterweisung, durchzusprechen, was im Falle eines Unfalls zu veranlassen ist.

Wer ist Ansprechperson im Betrieb, wer benachrichtigt den Autoverleih, wer die Versicherung? Das alles sollte geklärt sein“, so Ruff. Für die Beschäftigten, die den Transporter beim Verleiher abholen, gilt es außerdem, genügend Zeit einzuplanen, um das Fahrzeug in Ruhe prüfen zu können.

Wenn die Anmietung von Fahrzeugen regelmäßig erfolgt, kann es für Betriebe ohne Fuhrparkmanagement sinnvoll sein, eine feste Ansprechperson für die Beschäftigten zu bestimmen, die sich um die Fahrzeugübernahme kümmert. Sicherheitsbeauftragte können die gewählte Person unterstützen oder selbst diese Aufgabe übernehmen.

Transporter mit Sicherheitsausstattung

Sie können außerdem dafür werben, dass bei der Auswahl der gemieteten Transporter eine hohe Sicherheitsausstattung berücksichtigt wird. Allerdings ist es nicht leicht, in Deutschland entsprechende Modelle zu mieten.

Einerseits fallen die Angebote hierzulan­de im Vergleich mit den europäischen Nachbarländern in puncto Sicherheit ab. Das untersuchte der ADAC im Rahmen des Euro-NCAP-Tests Ende 2020. Serienmäßig fehlt es bei Transportern oft am zweiten Front­airbag, ebenso sind in vielen Modellen sicherheitsrelevante Fahrerassistenzsysteme (FAS) nicht verbaut.

Andererseits haben Vermietungen oft nur Fahrzeuge mit Standardausstattung im Angebot. Die gute Nachricht: Ab 2022 werden viele FAS für Neufahrzeuge verpflichtend. Und den neuen Standard werden Autovermietungen rasch übernehmen.

Checkliste für den betrieblichen Mietwagen

  • Funktionieren die Kon­trollleuchten? Zeigen sie bereits Risiken an, etwa Ölmangel?
  • Sind die Frontscheibe und die Spiegel sauber?
  • Sind die Spiegel passend eingestellt?
  • Sind die Scheinwerfer und Leuchten alle unbeschädigt, funktionsfähig und sauber?
  • Sind die Fahrerassistenzsysteme (FAS) eingeschaltet?
  • Haben die Reifen genügend Luftdruck und Profil?
  • Ist die Federung des Fahrzeugs in Ordnung (das zeigt sich, wenn es gerade steht)?

Mehr zum sicherheits-optimierten Transporter gibt es bei der DGUV.