Verkehrssicherheit : Sichtbarkeit bei Dunkelheit
Während der winterlichen Autofahrt von der Arbeit nach Hause ist es schon dunkel, die Windschutzscheibe ist leicht beschlagen und die Sicht schlecht. Plötzlich, wie aus dem Nichts, erscheint da ein Mensch auf der Straße! Kaum zu sehen in dem schwarzen Mantel, trennen Person und Stoßstange nur gut 20 Meter – ein Schockmoment für beide Beteiligten, der schlimme Folgen haben kann. Denn fährt das Auto mit einer Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde, ist der Bremsweg zu lang. Es kommt zum Unfall.
So früh wie möglich sichtbar
„Wie schlecht Menschen zu Fuß, aber auch auf dem Fahrrad, bei Dunkelheit zu sehen sind, ist vielen gar nicht bewusst“, weiß Maraike Tonzel, Leiterin des Sachgebiets Verkehrssicherheit in der Arbeitswelt der DGUV. Dabei kann gute Sichtbarkeit Leben retten. Wie sollten sich Personen, die im Dunkeln am Straßenverkehr teilnehmen – sei es auf dem Arbeitsweg oder bei der Arbeit, etwa im Kurierdienst – also kleiden?
Sichtbarkeit bei Dunkelheit: Strahlend zu Fuß
„In heller Kleidung wird man besser und schneller gesehen. Noch effektiver ist, wenn reflektierendes Material an allen Körperseiten eingearbeitet ist“, rät die Expertin. Wer reflektierende Kleidung trägt, kann von Autofahrenden bereits aus 140 Metern Entfernung gesehen werden, denn das Material wirft auftreffende Lichtstrahlen in die Richtung zurück, aus der sie kamen. Dunkle Kleidung hingegen ist im Scheinwerferlicht erst ab etwa 25 Metern sichtbar.
Es gibt auch Mützen und Schuhe mit reflektierenden Flächen. An Armen und Beinen helfen zusätzliche Leucht- oder Reflektorbänder. Trotz sichtbarer Kleidung gilt aber im Dunkeln für alle: „Ganz besonders aufmerksam sein und sich auch in die Perspektive von anderen hineinversetzen. Nicht nur an das eigene Vorankommen denken!“, mahnt Tonzel.
Funkelndes Fahrrad
Gesehen werden ist auch für Personen auf dem Fahrrad extrem wichtig. Sonst können sie schnell von Autos erfasst werden oder für schwere Unfallausgänge mit Personen verantwortlich sein, die zu Fuß die Straße überqueren. Die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verpflichtenden Scheinwerfer und Rückstrahler am Rad können durch Reflektoren oder Leuchten an Helm, Händen oder Füßen erweitert werden. „Beim Anbringen darauf achten, dass sie andere Verkehrsteilnehmende nicht blenden. Sonst geht auch von ihnen eine Unfallgefahr aus“, warnt Tonzel. Das betreffe aber jede Lichtquelle, unabhängig von der Art der Verkehrsteilnahme. Trotz Licht gilt: Immer angemessen, vorsichtig und vorausschauend fahren.
Das verkehrssichere und sichtbare Fahrrad
- roter Rückscheinwerfer
- roter Rückstrahler
- Klingel
- weißer Frontscheinwerfer
- weißer Front-Reflektor
- Bremse
- Speichenreflektoren (sog. Katzenaugen), reflektierende Speichenhülsen oder intakte Reflektorstreifen auf den Reifenseiten an beiden Seiten der beiden Räder
- Pedale mit je zwei gelben Rückstrahlern
Fahrradleuchten dürfen auch abnehmbar, batteriebetrieben oder wiederaufladbar sein. Sie müssen aber laut StVZO eine Lichtstärke von mindestens 10 Lux besitzen. Helm- oder Stirnlampen sind ein guter Zusatz, ersetzen aber nicht die obligatorischen Leuchten am Fahrrad.
Aufmerksam im Auto
Angemessen, vorsichtig und vorausschauend fahren ist auch im Auto das Credo. „Wer insbesondere bei Dunkelheit im Auto unterwegs ist, ist für ungeschützte Verkehrsteilnehmende eine große Gefahr. Das sollte einem bewusst sein“, so Tonzel. Neben angepasstem Tempo und uneingeschränkter Aufmerksamkeit müssen Scheinwerfer und Bremsen einwandfrei funktionieren, Leuchten und Windschutzscheiben oder Helmvisiere bei Motorradfahrenden müssen sauber sein. Auch die eigene Sehfähigkeit ist zu bedenken, denn im Dunkeln nehmen sogar bei gesunden Augen Sehschärfe und Kontrastsehen ab.
Klicktipp: Verkehrssicherheit im Herbst und Winter
Wie Betriebe ihre Beschäftigten für saisonale Gefahren im Straßenverkehr sensibilisieren können und Sicherheitsbeauftragte mitwirken können.
Im Unternehmen sensibilisieren
Dass Beschäftigte sicher am Straßenverkehr teilnehmen können, wenn es ihre Tätigkeit verlangt, ist Verantwortung des Unternehmens. Aber natürlich soll auch der Weg zur Arbeit unfallfrei bleiben. Arbeitgebende können Infomaterialien oder Fahrsicherheitstrainings anbieten, etwa vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), dem ADAC oder der Deutschen Verkehrswacht. Einige Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten ebenfalls Trainings an.
Sicherheitsbeauftragte können helfen, zum Bedarf im Betrieb passende Programme zu finden. Zudem sollten sie Kolleginnen und Kollegen auf Mängel an Fortbewegungsmitteln oder Ausrüstung ansprechen und auf den kostenlosen Pkw-Lichttest hinweisen. Jeden Herbst bieten deutschlandweit Kfz-Meisterbetriebe eine kostenfreie Überprüfung der Licht-Anlagen an.