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Vorsichtig zurücksetzen
Bleiben Situationen trotz Rückfahrassistenzsystem unübersichtlich, müssen sich Fahrerinnen und Fahrer zusätzlich von einer Person einweisen lassen. © Foto: Picture Alliance/dpa/ Matthias Balk

Verkehrssicherheit : Vorsichtig zurücksetzen

Beim Rückwärtsfahren mit dem Lkw ist das Unfallrisiko hoch. Geht dies nicht, braucht es andere Lösungen, die auch Sicherheitsbeauftragte kennen sollten.

Mit einem Lkw rückwärts eine Rampe hinauffahren und dabei einen Fußweg überqueren – das ist selbst für erfahrene Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer kein Klacks. Gut, wenn bei solch heiklen Rückfahrmanövern jemand einweisen kann. Wenn nicht, wird es gefährlich. In unübersichtlichen Situationen drohen schwere Unfälle, schlimmstenfalls mit Personenschaden.

2020 registrierte das Statistische Bundesamt 946 Unfälle von Güterkraftfahrzeugen mit Personenschaden, die auf Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren zurückzuführen waren. Dabei ist die Straßenverkehrsordnung beim Rückwärtsfahren eindeutig.

„Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender muss ausgeschlossen sein. Falls notwendig, muss man sich einweisen lassen. Dasselbe gilt im Arbeitsschutzrecht, also für Fahrten in innerbetrieblichen Bereichen“, erklärt Hans Heßner, Fachreferent für Fahrzeuge und Straßenverkehr bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr).

Hilfe beim Rückwärtsfahren

Diese einfachen Verhaltensregeln werden im Berufsalltag jedoch oft missachtet – weil die Beschäftigten unter Stress stehen und meist alleine unterwegs sind. Heßner rät beteiligten Betrieben, sich abzusprechen: „Im besten Fall steht jemand bereit, um beim Rückwärtsfahren zu unterstützen.“ Idealerweise wird bereits die Tour so geplant, dass die Beschäftigten gar nicht rückwärtsfahren müssen.

Ist das nicht möglich, kann Technik dabei helfen, das Rückwärtsfahren sicherer zu machen. Technische Assistenzsysteme wie Rückfahrassistenzsysteme (RAS), die nach den DGUV Test Prüfgrundsätzen geprüft und zertifiziert wurden, gewährleisten eine uneingeschränkte Sicht in den Gefahrenbereich hinter Fahrzeugen. Zudem warnen sie vor Hindernissen in diesem Bereich. „Ein RAS des fortgeschrittenen Typs 2 greift auch aktiv in das Bremssystem ein, wenn Kollisionsgefahr besteht“, führt Heßner aus. In Lkw und Sattelfahrzeugen sind solche Systeme noch nicht weitverbreitet.

Prüfgrundsätze von DGUV Test

Doch das soll sich nun ändern: Ab 2024 müssen erstzugelassene Güterkraftfahrzeuge, die mindestens 3,5 Tonnen schwer sind, mit Rückfahrassistenzsystemen ausgestattet sein. Laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat (DVR) geht die Verordnung in die richtige Richtung, aber noch nicht weit genug. Als besonders problematisch gilt, dass die Regeln vorerst keine Anhängerfahrzeuge betreffen sollen.

Sicherheitsbeauftragte können schon jetzt im Betrieb anregen, RAS anzuschaffen. „Wichtig ist dabei, dass das gewählte System auch den Sicherheitsanforderungen entspricht“, sagt Heßner. Welche das sind, definieren die Prüfgrundsätze von DGUV Test „GS-VL 40 – Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Rückfahrassistenzsystemen für Nutzfahrzeuge“.

Checkliste

Sicher einweisen, so geht’s:

  1. Fahrende Person: Handzeichen mit der einweisenden Person absprechen; sofort anhalten, wenn diese außer Sicht gerät.
  2. Einweisende Person: Warnkleidung tragen und im Sichtbereich der fahrenden Person bleiben. Nicht rückwärtslaufen oder ablenken lassen.

Wie Beschäftigte sich gegenseitig richtig einweisen, zeigen diese Videos der BG Verkehr.

Risiken möglichst konkret erläutern

Um Beschäftigte für die Gefahren beim Rückwärtsfahren zu sensibilisieren, könnten Sicherheitsbeauftragte mit ihren Kolleginnen und Kollegen über konkrete Unfallbeispiele oder bekannte Gefahrstellen sprechen, meint Heßner. Baustelleneinfahrten oder Supermarktrampen mit Fußgängerverkehr sind klassische Gefahrenzonen. Gemeinsam können die Beschäftigten besprechen, wie sie sich hier sicher verhalten.

Auch Führungskräfte sollten das Rückwärtsfahren regelmäßig thematisieren, etwa bei einer Unterweisung. Hierbei können auch die Handzeichen beim Einweisen gemeinsam geübt werden. Besonders in großen Betrieben mit hoher Personalfluktuation ist das hilfreich. Wertvoll ist es auch, die Beschäftigten zum Erfahrungsaustausch zu animieren. Aus den Fehlern anderer können schließlich alle lernen.