Verkehrssicherheit : Vorsichtig hinausfahren
Raus aus dem Gebäude, ab ins Auto und los geht’s! Wenn Beschäftigte eilig den Nachhauseweg am Feierabend oder die nächste Dienstfahrt zur Kundin oder zum Geschäftspartner antreten, sind sie gedanklich vielleicht nicht immer ganz bei der Sache. Dabei ist auf Dienst- und Arbeitswegen schon auf den ersten Metern absolute Konzentration gefragt, nämlich dann, wenn Beschäftigte aus dem Grundstück des Unternehmens herausfahren und in die Straße einbiegen wollen.
Leicht kommt es hierbei zu Zusammenstößen mit anderen Verkehrsteilnehmenden. Der Grund: Herausfahrende und einbiegende Fahrzeuge müssen meist mehrere Verkehrswege kreuzen, nämlich Fuß- und Radweg sowie oft zusätzlich noch einen Fahrstreifen. Gleichzeitig schränken abgestellte Fahrzeuge, Begrünung und umliegende Gebäude die Sicht stark ein. Dies führt zu sehr unübersichtlichen Situationen. Schnell kann es passieren, dass die Person im Pkw eine Fußgängerin oder einen Radfahrer nicht bemerkt.
Aufgrund der hohen Unfallgefahr sollte niemand Grundstücksausfahrten unterschätzen, ob aus der heimischen Garage oder vom Parkplatz des Betriebsgeländes. Die gute Nachricht: Sowohl diejenigen, die aus einem Grundstück herausfahren, als auch Verkehrsteilnehmende, die an Ausfahrten vorbeifahren, können einiges tun, um das Unfallrisiko zu senken.
Gut zu wissen: Das sagt die Straßenverkehrsordnung
Wer aus einem Grundstück fährt, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Ist sie nicht auszuschließen, müssen sich die Personen einweisen lassen.
Wer aus einer Ausfahrt fährt, muss warten
Grundsätzlich sollten alle Verkehrsteilnehmenden an Ausfahrten vorsichtig und langsam fahren oder gehen. Allerdings tragen Personen, die aus einer Ausfahrt kommen, eine besondere Verantwortung. Laut § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind sie verpflichtet, „sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer“ ausgeschlossen ist. Der Querverkehr hat Vorrang, ob zu Fuß, im Auto oder auf dem Rad. Wenn eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann – so heißt es im selben Paragrafen –, müssen sich zum Beispiel Fahrerinnen und Fahrer von Pkw oder Lkw durch andere einweisen lassen. Außerdem müssen sie die Absicht auszufahren rechtzeitig und deutlich ankündigen. Dafür muss der Blinker verwendet werden.
Die Unfallverhütung ist letztendlich jedoch eine Aufgabe aller Verkehrsteilnehmenden. Dafür ist an Ausfahrten rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten unabdingbar. Damit das gelingt, kann auch ein Perspektivwechsel helfen. Dafür genügt es schon, kurz innezuhalten und eine Situation aus der Sicht der jeweils anderen Person zu erfassen, um ihr Handeln nachvollziehen und vielleicht sogar voraussehen zu können. Eigenheiten wie Geschwindigkeit, Fahrverhalten und Sichtfeld anderer werden durch den Perspektivwechsel stärker bewusst. Das eigene Tun kann dann an das Verhalten der anderen besser angepasst werden, was zu mehr Rücksicht im Straßenverkehr führt.
Wissen über Regeln im Unternehmen verbessern
Verkehrsteilnehmende sollten sich regelmäßig die geltenden Vorfahrts-und die besonderen Vorrangregeln an Ein- und Ausfahrten bewusst machen. Auch in Unternehmen lässt sich das fördern. Sicherheitsbeauftragte können beispielsweise ein Gespräch über Ausfahrten am Betriebsgelände anregen und gängige Regeln erklären. In solchen Gesprächen lässt sich gut für rücksichtsvolles Verhalten und den Perspektivwechsel werben.
Impulse: Tipps für Sicherheitsbeauftragte
- Quiz ausdenken: Wissen im Team über Vorfahrt und Vorrang an Ausfahrten spielerisch stärken
- Ausfahrten optimieren: Unsichere Stellen auf dem Betriebsgelände bei der Geschäftsführung melden und Verbesserungen vorschlagen
- Perspektivwechsel bewerben: Regelmäßig betonen, dass es hilfreich ist, sich in andere Verkehrsteilnehmende hineinzuversetzen, nicht nur an Ausfahrten
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Ebenfalls können sich Sicherheitsbeauftragte kleine Quizze zur Verkehrssicherheit überlegen, um das Wissen im Team zu testen und zu trainieren. Sollten sie mitbekommen, dass es an Ausfahrten des Unternehmensgeländes regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt, können Sicherheitsbeauftragte Vorgesetzte beziehungsweise die Unternehmensleitung darüber informieren und Verbesserungen vorschlagen. Ausfahrten deutlicher zu kennzeichnen, Büsche und Bäume tiefer zu schneiden, um die Sicht zu verbessern, oder das Aufstellen eines Spiegels können mögliche Maßnahmen sein.