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Recht

Neufassung der TRGS 510 zur Gefahrstofflagerung

Welche Maßnahmen müssen für eine sichere Gefahrstofflagerung ergriffen werden? Informieren Sie sich hier über die neue Technische Regel.

Geschrieben von: Redaktion

Datum: 22.09.2021

Neufassung der TRGS 510 zur Gefahrstofflagerung
Informieren Sie sich über neue Regeln, Vorschriften und Gesetze. © Raufeld Medien

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 legt fest, wie Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern wie Kanistern, Druckgasbehältern oder Tanks gelagert und bewegt werden dürfen. Die gründlich überarbeitete Fassung definiert unter anderem für Gase und entzündbare Feststoffe neue Mengenschwellen.

Die TRGS geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Gefahrstofflagerung wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben. Unter anderem bietet die Technische Regel auführliche Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, zu Brandschutzmaßnahmen sowie zur Lagerung von toxischen Gefahrenstoffen.

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