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Gefahrstofflagerung korrekt gestalten
In einer Werkstatt wird mit einer Vielzahl von Gefahrstoffen gearbeitet. Nicht alle dürfen zusammen gelagert werden. © Getty Images/Georgiy Datsenko

Arbeitssicherheit : Gefahrstofflagerung korrekt gestalten

Ordnungsgemäß gelagerte Gefahrstoffe verhindern in Werkstätten Unfälle mit Säuren, Gasen und Co. Worauf ist dabei zu achten?

Im Regal stehen eine Dose Pinselreiniger und Lacke in verschiedenen Farben. Neben dem Regal hat jemand einen Kanister platziert, mit Benzin für die Kettensäge oder den Rasenmäher. Eine Druckgasflasche mit Acetylen und eine mit Sauerstoff für das Autogenschweißgerät lehnen in der Ecke, an der Wand stapeln sich Gummireifen, altes und neues Holz. Und überall: Öle, Bremsflüssigkeit, Farben, Pinsel, die ihren typischen Geruch verströmen.

In einer typischen Werkstatt von Gartenbaubetrieben, Hausmeistereien oder Handwerksbetrieben finden sich viele Gefahrstoffe, von Lacken über Lösungsmittel, Reinigungsmittel oder Gase bis hin zu Altchemikalien. Alles soll schnell griffbereit sein. Doch gerade diese Stoffe stellen hohe Anforderungen an Lagerung, Sachkenntnis und Verantwortungsbewusstsein. „Damit es bei der Gefahrstofflagerung in Werkstätten nicht zu Unfällen kommt, sollten die Risiken verinnerlicht werden, die damit verknüpft sind“, sagt Dr. Christina Spassova, Referentin Gefahrstoffe von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI). Auch die Gefahrstoffsymbole und die mit dem jeweiligen Stoff verbundenen Gefährdungen sollten bekannt sein.

© Montage: raufeld

Die wichtigsten Gefahrstoff-Symbole

  1. Flamme: Entzündbare Stoffe, die Brände und Verpuffungen auslösen können, zum Beispiel brennbare Flüssigkeiten.
  2. Gasflasche: Gase unter Druck, die sich bei Erwärmung ausdehnen und gefährlich werden können.
  3. Ätzwirkung: Stoffe, die Haut, Augen und Metalle durch ihre Ätzwirkung schädigen.
  4. Totenkopf mit gekreuzten Knochen: Stoffe, die hochgiftig sind und bereits in geringsten Mengen schwere Gesundheitsschäden oder den Tod verursachen können.
  5. Ausrufezeichen: Stoffe, die reizend für Augen und Haut sind, allergische Reaktionen auslösen können oder gesundheitsschädlich sind.
  6. Gesundheitsgefahr: Stoffe, die gefährliche Langzeitwirkungen wie krebserzeugende Eigenschaften haben (Karzinogene) oder Erbgutveränderungen oder Schäden am Kind im Mutterleib verursachen können.
  7. Umweltsymbol: Stoffe, die schädlich für Ökosysteme sind und nicht in Gewässer gelangen dürfen.

Gefahrstofflagerung: Stets dicht verschlossen lagern

Zu den wichtigsten Vorgaben gehört, Gefahrstoffe so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. Auch sollte ein Missbrauch oder Fehlgebrauch nach Möglichkeit verhindert werden. Besonders gefährlich sind hochentzündliche Flüssigkeiten wie Lösemittel, Benzin oder Lacke. Auch Gase oder Aerosole in unter Druck stehenden Behältern bergen ein Risiko, ebenso wie Säuren, Laugen, gesundheitsgefährdende und eventuell krebserregende Stoffe.

Zu den besonders gefährlichen Substanzen zählen mutagene sowie reproduktionstoxische Stoffe, die Erbgut und Fortpflanzung beeinträchtigen können, etwa durch Unfruchtbarkeit oder Schädigung des Fötus. Benzol und viele Lösungsmittel wie Toluol und Xylol sind mögliche Beispiele. Sie sind stets im Originalgebinde dicht verschlossen zu lagern. Und sie müssen deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein.

Klicktipp

Die DGUV Information 213-033 zum Umgang mit Gefahrstoffen in Werkstätten.

In Autowerkstätten werden verschiedene Gefahrstoffe eingesetzt, manche davon entzündbar. © Getty Images/Constantinis

Dr. Spassova betont weitere Regeln: „Nie auf Fluchtwegen, in Pausenräumen oder in offenen Regalen lagern!“ Auch Notausgänge und Brandschutzbereiche müssten stets freigehalten werden. In Arbeitsbereichen, in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, darf niemand essen, trinken oder rauchen. Um Risiken durch mögliches Auslaufen zu verhindern, müssen flüssige Gefahrstoffe über einer Auffangwanne gelagert werden. Die Entsorgung muss stets gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Gefahrstoffverordnung) und örtlichen Vorschriften erfolgen.

STOP-Prinzip bei Gefahrstoffen

S – Substitution: Gefahrstoffe oder gefährliche Verfahren werden möglichst durch weniger gefährliche oder ungefährliche Alternativen ersetzt, beispielsweise mittels Einsatz ungiftiger Reinigungsmittel statt lösemittelhaltiger Varianten.

T – Technische Maßnahmen: Wo Substitution nicht möglich ist, werden technische Schutzmaßnahmen umgesetzt, zum Beispiel geschlossene Systeme, Absaugungen oder Lüftungsanlagen, die eine Ausbreitung der Gefahrstoffe unterbinden oder reduzieren.

O – Organisatorische Maßnahmen: Dazu gehören Regelungen wie die Unterweisung und Schulung der Mitarbeitenden, klare Arbeitsanweisungen, Arbeitszeitbegrenzung, Arbeitsplatzwechsel (Rotation) und die Erstellung eines Hautschutzplans für den Umgang mit problematischen Substanzen.

P – Persönliche Maßnahmen: Erst wenn die Risiken durch die vorherigen Maßnahmen noch nicht ausreichend reduziert sind, werden persönliche Schutzausrüstungen (PSA) wie Handschuhe, Atemschutzmasken, Schutzbrillen oder Schutzkleidung eingesetzt.

Wie Vorgesetzte unterstützen

Für Sicherheitsbeauftragte gibt es darüber hinaus weitere Punkte, auf die sie achten sollten, um den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb sicherzustellen. Zum einen sollten sie das STOP-Prinzip kennen. Zum anderen können sie ihren Vorgesetzten bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen helfen und sie bei Unterweisungen unterstützen. Gibt es etwa Sprachbarrieren innerhalb der Belegschaft, ist noch einmal besonders darauf zu achten, dass die Informationen über den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen von allen korrekt verstanden werden.

„Regelmäßige Kontrolle ist alles – gerade bei selten genutzten Stoffen vergisst man leicht, wo was steht“, so die Expertin. Nur durch Kenntnis der Grundlagen, regelmäßige Kontrolle und eine gelebte Sicherheitskultur kann die Werkstatt ein sicherer Arbeitsplatz bleiben.