Gesundheitsschutz : Beschäftigte bei Wiedereinstieg nach Elternzeit unterstützen
Es gibt Beschäftigte, denen merkt man gar nicht an, dass sie Eltern geworden sind – sie erscheinen jeden Morgen pünktlich und fit im Betrieb und arbeiten nach dem Ende der Elternzeit genauso weiter wie zuvor. Bei anderen sind die Veränderungen bei ihrem Wiedereinstieg nach der Elternzeit spürbarer: ob Müdigkeit nach unruhigen Nächten, häufigere (Kind-)Krankmeldungen oder veränderte Arbeitszeiten, an die sich auch das restliche Team erst einmal gewöhnen muss.
So oder so gilt: Beschäftigte, die mehrere Monate oder sogar Jahre in Elternzeit waren, brauchen Unterstützung, damit der Wiedereinstieg gut gelingt. Potenzielle Risiken aufgrund der neuen Lebenssituation müssen erkannt und vermieden werden. Darüber hinaus kann es sein, dass Prozesse oder Arbeitsabläufe angepasst wurden. Hier ist auch das Engagement von Sicherheitsbeauftragten gefragt.
Mit wem sollten (werdende) Eltern wann sprechen?
Bei konkreten Wünschen, wann und wie sie nach der Elternzeit arbeiten möchten, sollten Beschäftigte das frühzeitig ansprechen – in der Regel die Personalabteilung oder die Führungskraft. Offener Austausch kann Unsicherheiten verringern und die Motivation erhöhen, zurück in den Betrieb zu kommen. Sicherheitsbeauftragte könnten kurz vor Beginn der Elternzeit nachfragen, ob alle relevanten Gespräche schon geführt wurden.
Betriebliche Angebote für werdende und junge Eltern
- Vor Beginn der Elternzeit: Gespräch mit der Führungskraft darüber, was sich die Person wünscht – beispielsweise vorzeitige Rückkehr, flexible Arbeitszeitmodelle oder Elternteilzeit thematisieren
- Kurz vor dem Wiedereinstieg: Erneutes Gespräch mit der Führungskraft oder Personalabteilung, um aktuelle Situation zu besprechen und Vereinbarungen ggf. anzupassen
- Angebote für stillende Beschäftigte: Stillende haben in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt das Recht auf bezahlte Stillzeiten sowie einen eigenen Raum oder andere geeignete Bedingungen zum Stillen und Abpumpen
- Wichtig: Auch für Stillende greift das Mutterschutzgesetz, sprich: Arbeitgebende müssen mithilfe der Gefährdungsbeurteilung dafür sorgen, Risiken für die stillende Person und ihr Kind zu vermeiden,
etwa durch Gefahrstoffe
Klicktipp: Hier gibt es alle Infos zum Mutterschutzgesetz und den Rechten von Schwangeren und Stillenden im Betrieb
Welche Faktoren rund um dem Wiedereinstieg sind zentral für den Arbeitsschutz?
Nach der Elternzeit sollten Sicherheitsbeauftragte besonders aufmerksam sein. Etwa, wenn besagte Müdigkeit der Kollegin oder des Kollegen zum Dauerzustand wird, denn dann steigt das Risiko für Arbeitsunfälle. „Machen sich diese oder andere Risiken für sichere und gesunde Arbeit bemerkbar, dann können Sicherheitsbeauftragte ein Gesprächsangebot machen“, sagt Gerhard Kuntzemann, Leiter Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte bei der DGUV.
Hier ist Sensibilität gefragt. Sibe können zunächst ihre Beobachtungen schildern und ihre Sorge äußern – vielleicht ergibt sich daraus bereits ein gutes Gespräch und Ideen für mögliche Maßnahmen. Gibt es Beratungsangebote für Eltern im Betrieb, können Sibe auf diese verweisen, ansonsten auf die Führungskraft.
Je länger die Elternzeit, desto intensiver sollte die Einarbeitung nach der Rückkehr ausfallen. Selbst, wenn die Beschäftigten die gleiche Tätigkeit ausführen wie zuvor, können sich die Arbeitsbedingungen geändert haben. „Dann ist es zielführend, wenn Sibe das Gespräch suchen und die entsprechenden Änderungen im Arbeitsschutz seit Beginn der Elternzeit erläutern“, sagt Kuntzemann. Dazu können etwa eine neue persönliche Schutzausrüstung, veränderte Schutzkonzepte, neue Technologien oder neue Gefahrstoffe gehören. „Sibe könnten auch darauf hinwirken, dass die jährliche Unterweisung möglichst unmittelbar nach dem Wiedereinstieg erfolgt“, sagt Kuntzemann.
Aber auch das restliche Team sollte für die veränderte Situation junger Eltern sensibilisiert sein. Gerade in der Erkältungszeit steigen oft die Ausfalltage bei Beschäftigten mit Kindern. Gleichzeitig müssen auch kinderlose Beschäftigte wertgeschätzt und gegebenenfalls entlastet werden, falls sie häufige Fehlzeiten der anderen ausgleichen müssen.
So können Sibe beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit unterstützen
- Falls Beschäftigte nach der Elternzeit auf Teilzeit umstellen: Mögliche Risiken durch veränderte Tagesstruktur und Arbeitsaufgaben mit im Blick haben und ggf. Gesprächs-angebote machen
- Mit darauf achten, dass Stillende die ihnen zustehende Stillzeit nutzen können und die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Schutzmaßnahmen eingehalten werden
- Wenn junge Eltern erschöpfter oder unkonzentrierter wirken als sonst: Das Gespräch suchen und mögliche Gründe erfragen bzw. anbieten, mit der Führungskraft das Arbeitspensum zu überprüfen
- Waren Beschäftigte ein Jahr oder länger in Elternzeit: Mit darauf achten, dass Rückkehrende zeitnah unterwiesen werden; insbesondere dann, wenn sich die Tätigkeit verändert hat
- Bei Diskriminierung einschreiten: Abfällige Bemerkungen im Team, etwa über das Stillen im Betrieb oder die Dauer der Elternzeit, sind ebenso fehl am Platz wie das Verbreiten veralteter Rollenklischees
Was steht Beschäftigten während und nach der Elternzeit rechtlich zu?
Während der Elternzeit gilt für Beschäftigte ein besonderer Kündigungsschutz – Ausnahmen sind nur bei besonderen Umständen möglich, etwa einer Insolvenz des Betriebes. Informationen dazu liefert etwa das Familienportal des Bundes. Ob Beschäftigte nach ihrer Rückkehr Anspruch auf dieselbe Tätigkeit haben, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Arbeitgebende haben gegenüber ihren Angestellten ein sogenanntes Weisungsrecht. Das bedeutet, sie dürfen Beschäftigten „im Einzelfall (…) nach der Elternzeit eine andere, gleichwertige Stelle zuweisen, zum Beispiel an einem anderen Ort oder mit anderen Aufgaben“, heißt es auf dem Familienportal des Bundes. Nachteile, etwa finanzielle Einbußen, dürfen den Beschäftigten dadurch aber nicht entstehen.
Warum ist für gesunde Arbeit Geschlechtergerechtigkeit wichtig?
Beim Thema Elternzeit gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Laut Statistischem Bundesamt bezogen im Jahr 2024 Frauen durchschnittlich 14,8 Monate Elterngeld, Männer nur 3,8 Monate. Betriebe sollten kritisch hinterfragen, ob stereotype Geschlechterrollen auch im eigenen Unternehmen ein Grund dafür sein könnten. Fürchten Männer Häme oder einen Karriereknick, wenn sie länger zu Hause bleiben? Das wäre nicht im Sinne einer gesunden und zeitgemäßen Unternehmenskultur und kann Frust auslösen – bei Männern, ganz besonders aber auch bei den Frauen.
Denn viele Mütter treten nicht nur während, sondern auch nach der Elternzeit beruflich kürzer. Stichwort Teilzeit: Von den erwerbstätigen Müttern mit Kindern unter 18 Jahren arbeiteten im Jahr 2024 ganze 68 Prozent in Teilzeit, bei den Vätern nur acht Prozent. Das ergab der Mikrozensus 2024 des Statistischen Bundesamtes.
Konflikte (er)kennen und gemeinsam nach Lösungen suchen
Diese Probleme können Sicherheitsbeauftragte sicher nicht lösen. Ein Wissen um diese Themen ist aber sinnvoll, um mögliche arbeitsbezogene Konflikte junger Eltern besser zu verstehen und in Gesprächen -empathisch zu sein. Ohnehin hilft beim Wiedereinstieg aus der Elternzeit am Arbeitsplatz eine positive und offene Kommunikationskultur, die es allen Beteiligten einfacher macht, mit einer neuen Situation umzugehen – und bei Bedarf gemeinsam praktikable Lösungen zu finden.
