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Sind vier ASA-Sitzungen verpflichtend, wenn es keinen Betriebsrat gibt?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Geschrieben von: Redaktion

Datum: 18.08.2023

Sind vier ASA-Sitzungen verpflichtend, wenn es keinen Betriebsrat gibt?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Frage

Unser Standort hat mehr als 20 Beschäftigte. Deshalb muss der Arbeitsschutzausschuss (ASA) regelmäßig zusammenkommen. Es gibt allerdings keinen Betriebsrat. Sind vier ASA-Sitzungen trotzdem verpflichtend?

Antwort

Ja, die vier ASA-Sitzungen jährlich sind ver­pflichtend. Die Frage bezieht sich vermutlich auf die Tatsache, dass – neben dem oder der Arbeitgebenden, der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt, den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten – normalerweise auch zwei Betriebsratsmitglieder an den Sitzungen teilnehmen. Aber auch wenn es keinen Betriebsrat gibt, gilt § 11 Arbeitssicherheitsgesetz. Demnach tritt der Arbeits­schutzausschuss bei mehr als 20 Beschäftigten mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Frank Bell, Referatsleiter Betriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit der DGUV