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Impulse für Sibe: Protokoll der ASA-Sitzung
Es können nicht immer alle Sibe an den ASA-Sitzungen teilnehmen. Sie können sich aber abwechseln. © raufeld

Sibe-Tipps : Impulse für Sibe: Protokoll der ASA-Sitzung

Nicht immer können alle Sibe an den ASA-Sitzungen teilnehmen. Wie können sie dennoch über die Vereinbarungen des Ausschusses informiert werden?

Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, einen ­Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. In diesem sind eine Person aus der Unter­nehmens­leitung, zwei Angehörige des ­Betriebs- oder Personalrats, Betriebsärztin oder Betriebsarzt und die Fachkraft für ­Arbeitssicherheit vertreten. Themenbezogen können auch weitere Personen hinzukommen. Außerdem nehmen die Sicherheits­beauftragten (Sibe) des Betriebs teil.

ASA-Vertretung kann sinnvoll sein

Doch nicht in jedem Unternehmen können alle Sibe bei der ASA-Sitzung dabei sein. Das liegt vor allem in größeren Betrieben an der entsprechend großen Anzahl der Sibe. Dann gilt es, sich abzuwechseln. ­Alternativ ist es möglich, eine feste ASA-­Vertretung aus dem Kreis der Sibe zu ­bestimmen.

Klicktipp: Arbeitsschutzausschuss

Welche Aufgaben hat eigentlich der Arbeitsschutzausschuss?

Über Ergebnisse der ASA-Sitzung informieren

Die Vereinbarungen, die im ASA getroffen wurden, sollten in einem Protokoll fest­gehalten werden. Das ist zwar nicht ge­setzlich vorgeschrieben, ist aber hilfreich, ­damit die besprochenen Maßnahmen auch umgesetzt werden.

Welche Personen das Protokoll erhalten, ist gesetzlich ebenfalls nicht geregelt. Es gehört jedoch zur gängigen Praxis, dass es auch die Sibe bekommen, die nicht an der Sitzung teilgenommen haben. Geschieht dies nicht, ist es sinnvoll, den Verteiler an­zupassen. Denn es liegt nicht zuletzt auch im Interesse des Unternehmens, Sibe ­darüber zu informieren, was in ihrem ­Bereich des Betriebs in Fragen des Arbeitsschutzes passiert und verbessert werden soll. Denn dann tragen sie die gesetzten Ziele mit.