Sibe-Tipps : Impulse für Sibe: Protokoll der ASA-Sitzung
Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. In diesem sind eine Person aus der Unternehmensleitung, zwei Angehörige des Betriebs- oder Personalrats, Betriebsärztin oder Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit vertreten. Themenbezogen können auch weitere Personen hinzukommen. Außerdem nehmen die Sicherheitsbeauftragten (Sibe) des Betriebs teil.
ASA-Vertretung kann sinnvoll sein
Doch nicht in jedem Unternehmen können alle Sibe bei der ASA-Sitzung dabei sein. Das liegt vor allem in größeren Betrieben an der entsprechend großen Anzahl der Sibe. Dann gilt es, sich abzuwechseln. Alternativ ist es möglich, eine feste ASA-Vertretung aus dem Kreis der Sibe zu bestimmen.
Über Ergebnisse der ASA-Sitzung informieren
Die Vereinbarungen, die im ASA getroffen wurden, sollten in einem Protokoll festgehalten werden. Das ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist aber hilfreich, damit die besprochenen Maßnahmen auch umgesetzt werden.
Welche Personen das Protokoll erhalten, ist gesetzlich ebenfalls nicht geregelt. Es gehört jedoch zur gängigen Praxis, dass es auch die Sibe bekommen, die nicht an der Sitzung teilgenommen haben. Geschieht dies nicht, ist es sinnvoll, den Verteiler anzupassen. Denn es liegt nicht zuletzt auch im Interesse des Unternehmens, Sibe darüber zu informieren, was in ihrem Bereich des Betriebs in Fragen des Arbeitsschutzes passiert und verbessert werden soll. Denn dann tragen sie die gesetzten Ziele mit.