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An Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen teilnehmen und mitwirken
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Sibe-Tipps : An Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen teilnehmen und mitwirken

Angelegenheiten, die den Arbeitsschutz betreffen, bespricht der Arbeitsschutzausschuss (ASA). So wirken Sicherheitsbeauftragte an den Sitzungen mit.

Alle wichtigen Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden im Arbeitsschutzausschuss (ASA) besprochen. Sicherheitsbeauftragte (Sibe) nehmen meist daran teil. Doch nicht immer werden sie beteiligt: Laut einer Umfrage von 2021 unter mehr als 1.600 Sibe des Sachgebiets Sicherheitsbeauftragte der DGUV fühlt sich knapp ein Viertel der Befragten gar nicht oder nur wenig in die Arbeit des ASA eingebunden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum ASA – und Tipps, wie Sibe sich einbringen können:

Wie oft tritt der Arbeitsschutzausschuss zusammen und welche Themen behandelt er?

Nach Paragraf 11 Arbeitssicherheitsgesetz tritt das Gremium mindestens einmal vierteljährlich zusammen, um sich über Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auszutauschen.

Wer gehört zum ASA eines Betriebs?

Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, einen ASA zu bilden. Dieser setzt sich zusammen aus:

  • der Unternehmerin oder dem Unternehmer, die sich auch von einer beauftragten Person vertreten lassen können,
  • zwei Betriebs- oder Personalratsmitgliedern,
  • der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt,
  • der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie
  • Sicherheitsbeauftragten.

Außerdem kann die Schwerbehindertenvertretung teilnehmen. Zu Einzelthemen werden auch passende Fachleute geladen, wie zum Beispiel Brandschutzbeauftragte oder Aufsichtspersonen der ­Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Nehmen alle Sicherheitsbeauftragte an den ASA-Sitzungen teil?

Das hängt von der Betriebsgröße ab. In größeren Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden ist es aufgrund der entsprechend großen Anzahl der Sibe meist nicht möglich. „Oft wechseln sich die Sibe dann mit der Teilnahme ab“, sagt ­Gerhard Kuntzemann, Leiter des DGUV-Sachgebiets Sicherheitsbeauftragte.

Aber auch andere Modelle sind möglich: So können Sibe aus ihrem Kreis eine ASA-Vertretung wählen. Die Teilnahme kann je nach den zu behandelnden Themen oder betroffenen Arbeitsbereichen im Wechsel stattfinden.

Nehmen Sibe nicht teil: Wie bekommen sie dennoch mit, was in der Sitzung besprochen wurde?

Die ASA-Sitzungen werden protokolliert. „Hier sollte sichergestellt werden, dass alle Sicherheitsbeauftragte das Protokoll bekommen – unabhängig davon, ob sie an der Sitzung teilgenommen haben oder nicht“, sagt Gerhard Kuntzemann. Er rät, die Protokolle übersichtlich zu formulieren. „Das funktioniert gut in Form einer To-do-Liste, die abbildet, wer sich um was und bis wann kümmert.“ So lässt sich in der nächsten Sitzung leicht prüfen, ob die besprochenen Maßnahmen umgesetzt wurden.

Wie können sich Sibe in Arbeitsschutz-Ausschusssitzungen einbringen?

Der Hauptnutzen des ASA liegt für Sibe darin, dass sie wichtige Informationen zum Arbeitsschutz im Betrieb bekommen. Sie können jedoch auch selbst Themen für Sitzungen vorschlagen. Das können zum Beispiel Beinahe-Unfälle sein, die sie in ihrem Bereich registriert haben, oder Beobachtungen, die es nötig machen, die Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Ebenso können hier Rückmeldungen zu persönlicher Schutzausrüstung aus der Belegschaft platziert werden – wenn etwa Schutzhandschuhe für die vorgesehenen Arbeiten nicht geeignet sind.