Arbeitssicherheit : Absturzunfälle bei Dacharbeiten vermeiden
Ein Handwerker gerät bei Arbeiten auf einem Turnhallendach auf eine abgedeckte und beschädigte Lichtkuppel. Er stürzt 8,5 Meter in die Tiefe und zieht sich lebensgefährliche Verletzungen zu. Das ist weder erfunden noch selten. Immer wieder kommt es bei Arbeiten auf Dächern zu Abstürzen. Im Jahr 2018 standen laut Statistik Arbeitsunfallgeschehen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung rund 30 Prozent der tödlichen Absturzunfälle in Deutschland in Zusammenhang mit Arbeiten auf Dächern. Hierzu zählen Abstürze vom Dachrand oder Stürze durch nicht tragfähige Bauteile. Handelt es sich um Lager- oder Industriehallen, beträgt die Fallhöhe schon mal Dutzende Meter.
Viele dieser Sturzunfälle ereignen sich von Flachdächern. „Sie werden wesentlich häufiger begangen als etwa geneigte Dächer“, weiß Stephan Mrosek, Experte für hochgelegene Arbeitsplätze bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Der Grund: Es befindet sich eine Vielzahl an technischen und baulichen Einrichtungen auf Flachdächern. Ebenso gibt es zunehmend Solar- und Photovoltaikanlagen oder Begrünungen. Entsprechend häufig werden die Dächer begangen, um notwendige Inspektions-, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen.
Schutzausrüstung gegen Absturz
Es sind die nicht tragfähigen Bauteile oder Flächen, die das Flachdach potenziell gefährlich machen. „Gerade im Bestand gibt es häufig Konstruktionen mit Faserzementplatten, dünnen Profilblechen oder leichten Holzverschalungen“, sagt Mrosek. Ebenso nachgiebig sind Lichtkuppeln, Lichtbänder und Lichtplatten. „Sie bestehen aus Kunststoffen wie Acryl, Polycarbonat oder PVC, die grundsätzlich nicht durchtrittsicher sind“, warnt der Experte. Bei Arbeiten an diesen Oberlichtern, etwa zur Reinigung, ist deshalb besondere Vorsicht geboten: Die Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist erforderlich, wenn keine technischen oder organisatorischen Maßnahmen getroffen werden können. Sofern vorinstallierte Anschlagpunkte, also Ösen, vorhanden sind, um das Seil einzuklinken, müssen diese auch genutzt werden.
Bautechnische Maßnahmen
Eine bessere Möglichkeit zur Prävention von Durch- und Abstürzen sind bautechnische Maßnahmen. Dazu zählen etwa mindestens 50 Zentimeter breite Laufwege, beidseitig versehen mit Umwehrungen. Vor Sturzunfällen bewahren ebenso Absperrungen, Geländer oder ausreichend hohe Brüstungen an Dachkanten und in anderen potenziellen Absturzbereichen. Falls Dachpartien betreten werden müssen, deren Trittfestigkeit nicht sicher ist, so rät Mrosek, diese mit lastverteilenden Belägen zu verstärken.
Schutz- und Auffanggitter
Eine zum Bauteil gehörende außenliegende, vollflächige Abdeckung aus Gittern oder gelochten Blechen bietet Sicherheit bei Oberlichtern, indem sie Durchstürze verhindert und nebenbei vor widrigem Wetter wie etwa Hagel schützt. Werden die Oberlichter bei bestimmten Arbeiten geöffnet, empfiehlt Mrosek als weitere Schutzmaßnahme ebenfalls, eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) anzulegen. Eine alternative Durchsturzsicherung ermöglichen unterhalb des Oberlichts angebrachte vollflächige Gitter oder Netze aus Stahl. Diese haben den Vorteil, dass sie sowohl bei geschlossenem als auch bei geöffnetem Oberlicht schützen. Jedoch verhindern die Stahlgitter und -netze den eigentlichen Sturz nicht, sondern fangen fallende Personen auf – möglicherweise zusammen mit scharfkantigen Stücken des durchbrochenen Oberlichtkunststoffs.
Dokumentation des Daches
Wer ein Flachdach betritt, sollte die sicheren Verkehrswege kennen. Gerade bei Bestandsbauten ist nicht immer leicht zu beurteilen, wo ein Dach sicher begangen werden kann. Deshalb ist denjenigen, die das Objekt besitzen oder betreiben, anzuraten, einen Plan zu erstellen. Denn sie haben die Verkehrssicherungspflicht. Idealerweise liegt bereits eine Dokumentation vor, erstellt in der Planungsphase des Gebäudes, um sowohl Bau- als auch spätere Instandhaltungsarbeiten sicher steuern zu können.
Sicherheitsbeauftragte können bei einem Neubau die Erstellung eines solchen Plans anregen. Existiert dieser nicht, können sie vor Beginn von Reparaturarbeiten am Dach darauf hinweisen, die Begehbarkeit der gesamten Fläche zu ermitteln.