Arbeitssicherheit : Diese Sicherheitskennzeichen sollten Sie kennen
Sicherheitskennzeichen an Arbeitsstätten weisen auf Gefahren und Risiken hin und regeln das Verhalten im Notfall. Doch Vorsicht: Sie ersetzen keine Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie sind dann anzubringen, wenn Gefährdungen von Personen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Was muss wie gekennzeichnet werden?
Welche Sicherheitskennzeichnungen notwendig und sinnvoll sind, lässt sich mit einer Gefährdungsbeurteilung feststellen. „Da die Sicherheitsbeauftragten am Arbeitsgeschehen nah dran sind, empfehlen wir, sie bei der Gefährdungsbeurteilung mit einzubinden“, sagt Rolf Rieger. Er leitet das Themenfeld „Sicherheitskennzeichnung“ im DGUV Sachgebiet „Grundlegende Themen der Organisation des Arbeitsschutzes“.
Grundsätzlich gekennzeichnet werden müssen:
- zeitlich begrenzte Risiken oder Gefahren sowie Notrufe mit Leucht-, Schall- oder Sprechzeichen,
- ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise,
- Stellen, an denen die Gefahr des Anstoßens, Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens, Abstürzens, Stolperns oder des Herabfallens von Lasten besteht,
- Verlauf von Rettungswegen mit Rettungs- und Brandschutzzeichen
Eine Sicherheitskennzeichnung hat immer nur eine Sicherheitsaussage. „Mit einem Warnzeichen können nicht gleichzeitig eine bestimmte Handlung und ihr Unterlassen vorgeschrieben werden“, erklärt Rieger. Eine mögliche Kombination wäre folgende: Ein Zeichen warnt vor bewegten Maschinenteilen. Der Betrieb der Maschine darf nur mit Schutzabdeckung erfolgen. Diese Handlungsanweisung zeigt ein Gebotszeichen.
Wissen alle Bescheid?
Bevor Beschäftigte ihre Arbeit aufnehmen, wenn sie beispielsweise die Abteilung wechseln oder neu im Betrieb sind, müssen sie über die vorhandene Sicherheitskennzeichnung unterwiesen werden. Diese Unterweisung sollte durch Beschäftigte erfolgen, die mit dem Arbeitsplatz und den bestehenden Gefahren bestens vertraut sind. Bei der Unterweisung können die Sicherheitsbeauftragten, die das Arbeitsgeschehen und durch ihr Ehrenamt die potenziellen Gefahren kennen, gut unterstützen. „Die Unterweisung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen“, empfiehlt der Leiter des Themenfelds „Sicherheitskennzeichnung“. Wenn neue Sicherheitszeichen angebracht wurden oder sich Zeichen ändern, müssen die Beschäftigten informiert und unterwiesen werden.
Sind die Sicherheitskennzeichen gut erkennbar?
Sicherheitskennzeichnungen müssen so platziert sein, dass sie jederzeit gut erkennbar sind. Die Größe des jeweiligen Zeichens hängt von der sogenannten Erkennungsweite ab. Also davon, aus welcher Entfernung die Mitarbeitenden das Zeichen erkennen sollen. Wichtig ist auch, dass die Sicht auf das Zeichen, etwa durch Maschinenteile, nicht eingeschränkt ist.
Damit die Kennzeichnungen gut sichtbar sind, ist eine ausreichende Beleuchtung erforderlich. Auch der Leuchtdichtekontrast wirkt sich auf die Sichtbarkeit aus. Wenn dieser zwischen dem Sicherheitszeichen und dem jeweiligen Hintergrund nicht groß genug ist, eignen sich Zeichen mit Lichtkante.
Ein weiterer Faktor, der die Sicht beeinträchtigen kann, ist Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Wenn die Beschäftigten beispielsweise Helm und Schutzbrille bei der Arbeit tragen, muss geprüft werden, ob sie die Sicherheitszeichen auch mit der PSA gut erkennen. Denn Helm und Schutzbrille können das Sichtfeld einschränken.
Sind die Kennzeichnungen effektiv?
Sicherheitskennzeichen können die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit fördern und unterstützen. Aber nur, wenn sie zum Sachverhalt passen und an der richtigen Stelle angebracht sind. „Die Wirksamkeit der Kennzeichnungen sollte regelmäßig überprüft werden“, sagt der Experte für Sicherheitskennzeichnung.
Wie häufig die Kontrolle erfolgen sollte, ist in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. „Die Durchführung können auch die Sicherheitsbeauftragten übernehmen. Sie kennen die Arbeitsbedingungen und können gut beurteilen, ob die Kennzeichnungen bei den aktuellen Bedingungen erforderlich und wirksam sind“, schließt Rieger. Zeigt sich bei der Kontrolle, dass die vorhandenen Zeichen nicht effektiv oder defekt sind, ist es erforderlich, diese zu ändern oder instand zu setzen.
Weiterführende Informationen
Umfassende Informationen zu Sicherheitszeichen liefert die DGUV Information 211-041.