Gesundheitsschutz : Warum mehr Beschäftigte Fahrrad fahren sollten
Immer mehr Menschen fahren mit dem Rad zur Arbeit – und profitieren davon mehrfach: Bei Entfernungen bis fünf Kilometer ist das Fahrrad die schnellste Möglichkeit, das Ziel zu erreichen. Regelmäßiges Pedaltreten beugt Herz-Kreislauf-Erkrankungen vor und die Bewegung im Freien stärkt das Immunsystem. Im Durchschnitt sind laut Statistiken von Krankenkassen Beschäftigte, die regelmäßig per Velo pendeln, einen Tag pro Jahr seltener krankgeschrieben. Das sollten Sicherheitsbeauftragte zur Verkehrssicherheit des Fahrrads wissen.
Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist
Fahrten mit dem Fahrrad zur und von der Arbeitsstätte sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Es sollte grundsätzlich der direkte Weg gewählt werden. Jedoch: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weisen darauf hin, dass Beschäftigte auch dann versichert sind, wenn sie aus Gründen der Sicherheit einen längeren Weg wählen.
Anforderungen an die Fahrradsicherheit
Die Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung stellt Anforderungen an die Ausstattung von Fahrrädern. So sind zahlreiche Reflektoren vorgeschrieben, die in Fahrtrichtung, zurück sowie zur Seite strahlen. Bei der Beleuchtung rät Sicherheitsexperte Dirk Moser-Delarami vom TÜV Süd zu modernem LED-Licht: „Es leuchtet besonders hell und hat eine höhere Lebensdauer als klassische Halogen- oder Glühlampen.“ Bei Dynamobetrieb rät er zu Beleuchtung mit Standlichtfunktion für Vorder- und Rücklicht, denn so sei man auch beim Anhalten auf freier Strecke oder beim Stopp an der Ampel gut zu sehen. Bei akkubetriebenem Licht ist darauf zu achten, dass die Akkuzellen bei Fahrtantritt genügend aufgeladen sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Akku-Lampen wählen, die eine Ladestands-Anzeige haben. Auch sichtbare Kleidung ist sehr wichtig.
Der beste Unfallschutz ist ein Fahrradhelm
Kopfverletzungen gehören zu den häufigsten Folgen von Fahrradunfällen. Sicherheitsbeauftragte können Kolleginnen und Kollegen dafür sensibilisieren und zum Tragen eines Fahrradhelms anregen. „Ob man einen Hartschalen-Helm (,Bowling-Kugel‘) oder einen Microshell-Helm trägt, ist letztlich Geschmackssache – beide Helmarten funktionieren nach demselben Prinzip und bieten vergleichbare Sicherheit“, so Moser-Delarami. Bei der Anschaffung gilt es auf die Normung CE/DIN 1074 sowie das GS-Prüfzeichen zu achten.
Über betrieblichen Sicherheitscheck nachdenken
Eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung wie bei Kraftfahrzeugen ist bei privat genutzten Fahrrädern zwar nicht vorgeschrieben – sollte aber mindestens einmal pro Jahr stattfinden, idealerweise im Frühjahr oder Herbst. Neben der Inspektion beim Fahrradhändler oder durch den Leasing-Anbieter kann auch ein vom Betrieb angebotener Sicherheitscheck eine gute Gelegenheit bieten, den Zustand der Zweiräder der Kolleginnen und Kollegen zu überprüfen und so deren Fahrt zur Arbeit sicherer zu machen. Mögliche lokale Kooperationspartner sind Ortsverbände des Fahrradclubs ADFC, kommunale Verwaltungen (vielerorts gibt es Ansprechpersonen für „Betriebliches Mobilitätsmanagement“) sowie Sicherheitsexpertinnen und -experten der Polizei oder von Prüfstellen wie TÜV oder Dekra.