Digitalisierung : Das Homeoffice sicher und gesund gestalten
Dass Beschäftigte auch von zu Hause aus arbeiten können, hat sich nach der COVID-19 Pandemie in vielen Unternehmen und Einrichtungen etabliert. Aber auch hier müssen gesundheitliche Risiken bedacht werden, die Bildschirmarbeit an PC-Arbeitsplätzen bergen kann. Für die Beschäftigten zu Hause müssen Arbeitgebende genauso für Sicherheit bei der Arbeit sorgen, wie im Betrieb – denn auch dort greift das Arbeitsschutzgesetz..
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Check-up für das Arbeiten im Homeoffice bei hybriden Arbeitsmodellen erstellt. Beschäftigten bietet er konkrete Empfehlungen für die Gestaltung des Arbeitsplatzes zu Hause und die Arbeitsumsetzung dort.
Sieben Schritte zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit
Schritt 1: Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele definieren.
Schritt 2: Geeignete mobile Bildschirmtätigkeiten festlegen
Schritt 3: Zeitliche Rahmenbedingungen für hybride Bildschirmarbeit festlegen
Schritt 4: Regelungen zur Aufteilung bzw. Übernahme der entstehenden Kosten treffen
Schritt 5: Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen festlegen und umsetzen
Schritt 6: Beschäftigte informieren und unterweisen
Schritt 7: Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen
In der BMAS Empfehlung für gute hybride Bildschirmarbeit werden die Schritte genauer formuliert.
DGUV Hilfen
Zum Thema sicheres Arbeiten im Homeoffice bietet auch die DGUV ein Portal mit umfangreichen Informationen und Materialien an. Etwa einen Check-up, der Beschäftigten konkrete Empfehlungen für die Gestaltung des Arbeitsplatzes zu Hause und die Arbeitsumsetzung dort gibt. Zur Verfügung stehen sowohl eine Kurzversion des Check-Ups als doppelseitiger Aushang, als auch eine ausformulierte Langversion an.
Auch im Homeoffice muss unterwiesen werden
Unabhängig davon, ob ein hybrides Arbeiten kurzfristig etabliert werden muss, wie während der COVID-19 Pandemie, oder ob es eine langfristig geplante Möglichkeit ist: Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz und Maßnahmen zur Gefährdungsverhütung während der Arbeit zu Hause angemessen unterwiesen sind. Und zwar ohne Abstriche. Das kann zu Hause auch über eine Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden, dennoch muss die Wirksamkeit überprüft und Unterweisungen unterschrieben werden – wenn nötig, elektronisch.
Unterweisungen im Homeoffice
Zu den wichtigsten Fragen zu Unterweisungen im Homeoffice, den Unterschieden zwischen Homeoffice, Telearbeit und mobilem Arbeiten und zur rechtlichen Einordnung klärt die Fachbereich AKTUELL auf:
• Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie
So können Sicherheitsbeauftragte unterstützen
Der Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen sollte trotz der Arbeit von zu Hause aus gezielt gesucht werden – das gilt insbesondere für Sicherheitsbeauftragte. Wenn der persönliche Kontakt vor Ort fehlt, können sie auf die Stimmung in Online-Meetings achten, Kolleginnen und Kollegen nach ihrer Arbeitszufriedenheit im Homeoffice fragen und mit Führungskräften mögliche Probleme besprechen, die vielleicht im Vorfeld noch nicht antizipiert werden konnten.
Weitere Infos zum Arbeiten im Homeoffice sind beim BMAS nachlesbar. Häufige Fragen und Antworten sind hier gesammelt zu finden.