Recht : Sicher und gesund am Bildschirm arbeiten
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es die neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“. Sie wurde vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) erarbeitet und erweitert neben Paragraf 3a Absatz 1 insbesondere die Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die darin enthaltenen „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“ ergänzt sie mit Definitionen und Empfehlungen. Sie beantwortet bisher offene Fragen zur konkreten Umsetzung zu den Schutzzielen bei der Bildschirmarbeit, die in der Arbeitsstättenverordnung festgeschrieben sind.
Für welche Arten von Bildschirmarbeitsplätzen wird die ASR A6 angewendet?
Die ASR A6 gilt für alle Arten von Bildschirmarbeitsplätzen innerhalb einer Arbeitsstätte, an denen regelmäßig Bildschirmgeräte verwendet werden. Dies schließt auch die Bildschirmarbeit an Telearbeitsplätzen mit ein. Die Bildschirmarbeit außerhalb von Arbeitsstätten, etwa die Verwendung von Bildschirmgeräten im Außendienst, in Verkehrsmitteln oder im sogenannten Homeoffice als eine Form der Mobilen Arbeit regelt die ASR A6 nicht.
Was bringt die neue Technische Regel im Arbeitsalltag?
Das Ziel der ASR A6 ist es, Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit durch physische und psychische Belastung zu minimieren oder bestenfalls zu vermeiden. Die Arbeitsstättenverordnung ist in vielen Bereichen sehr allgemein formuliert. Die ASR A6 hingegen liefert praktische, klar definierte Anhaltspunkte für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und informiert zu allgemeinen Pflichten, die grundsätzlich bei der Bildschirmarbeit zu beachten sind. Wenn sich Arbeitgebende an die Technische Regel halten, erfüllen sie auch die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Laut dieser müssen zum Beispiel Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte der Arbeitsaufgabe „entsprechend angemessen“ sein. Was genau das bedeutet, konkretisiert jetzt die ASR A6 in Abschnitt 6.5 Absatz 12: Tragbare Bildschirmgeräte mit Tastatur sollen ein Gewicht von zwei Kilogramm nicht überschreiten.
Begriffsbestimmungen Bildschirmarbeit
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A6 gilt:
Bildschirmarbeitsplätze
- Arbeitsplätze in Arbeitsräumen (Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind) mit:
- mindestens einem Bildschirmgerät
- einer Arbeitsfläche
- ggf. einem Arbeitsstuhl (Mobiliar)
- sonstigen Arbeitsmitteln (z. B. Telefon)
Telearbeitsplätze
- Von Arbeitgebenden fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten.
- Dauer der Einrichtung und wöchentliche Arbeitszeit werden gemeinsam festgelegt.
Bildschirmgeräte
- Für die Arbeit benötigte Funktionseinheiten, bestehend aus:
- Bildschirm(en)
- Einrichtungen zur Dateneingabe (Tastatur, Maus, Touchscreen, Mikrofon etc.) und -ausgabe (Bildschirme, Drucker, Headsets etc.)
- sonstige Steuerungs- und Kommunikations-einheiten (zum Beispiel Rechner)
- Software zur Steuerung und Umsetzung der Arbeitsaufgaben
Tragbare Bildschirmgeräte
- Geräte zur elektronischen Datenverarbeitung
für eine ortsveränderliche Verwendung - z. B. Tablets, Smartphones, Notebooks, mobile Kassensysteme, Logistikscanner und Datenbrillen
Welche weiteren Aspekte sind in der ASR A6 konkreter gefasst?
Es gibt genauere Angaben für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und die Verwendung von Bildschirmgeräten, bei denen auch Smartphones, Tablets und Notebooks berücksichtigt sind. Enthalten sind auch Aspekte wie Sehabstand, Zeichendarstellung, Schärfe und Größe sowie Arbeitspausen, denn all das dient der Entlastung der Augen. Neben weiteren physischen Belastungen wie starrer Haltung und Bewegungsmangel werden auch Auswirkungen auf die Psyche miteinbezogen. Soziale Isolation, unzulängliche digitale Arbeitsorganisation oder die Beleuchtungs- und Lärmsituation können dahin gehend Probleme machen.
Klicktipps
- Die Technische Regel für Arbeitsstätten – ASR A6 Bildschirmarbeit zum Download
- Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung
Genaue Unterweisungen der Maßnahmen
Außerdem werden Inhalte von Unterweisungen genauer definiert. Etwa die Einstellung der Arbeitsmittel und des Mobiliars auf die Körpermerkmale von Beschäftigten, also zum Beispiel die richtige Höheneinstellung von Schreibtisch und Bürostuhl. Für die Verwendung von tragbaren Bildschirmgeräten wie Laptops soll zu Maßnahmen zur Vermeidung von Reflexionen und Blendungen und der Einnahme einer neutralen Körperhaltung unterwiesen werden. Mit der ASR A6 sind außerdem ergänzende Anforderungen speziell an die Gestaltung von Telearbeitsplätzen definiert worden.