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Interview: Lasten sicher greifen, halten, transportieren
Eine Traverse dient als Lastaufnahmemittel am Kran, um tonnenschwere Last anheben zu können. © Alexandra Lechner

Arbeitssicherheit : Interview: Lasten sicher greifen, halten, transportieren

Um beim Materialtransport mit Kranen Unfälle zu verhindern, braucht es sichere Lastaufnahmemittel. DGUV-Experte Uwe Streb erklärt, wie sich diese unterscheiden.

Herr Streb, Lastaufnahmemittel und Anschlag­mittel werden genutzt, um Lasten sicher am Kran zu befestigten. Worin unterscheiden sie sich?

Erst mal dienen beide Arbeitsmittel dazu, bestimmte Lasten sicher zu greifen, zu halten und zu transportieren. Beide gehören aber nicht explizit zum Hebezeug, also zum Kran, sondern werden daran befestigt, um dann die Last aufzunehmen. Lastaufnahmemittel können dafür direkt mit dem Tragmittel des Krans verbunden werden. Wenn keine direkte Verbindung möglich ist, braucht es noch zusätzliche, flexible Verbindungselemente. Das sind Anschlagmittel.

Uwe Streb, Leiter des Sachgebiets Krane und Hebetechnik bei der DGUV und Fachreferent der Berufsgenossenschaft Holz und Metall © BGHM

Welche verschiedenen Lastaufnahmemittel und welche Anschlagmittel gibt es?

Unter Anschlagmittel fallen Seile, Ketten, Hebebänder, Rundschlingen, lösbare Verbindungsteile wie Schäkel und Zubehör wie etwa Schrauben. ­Typische Lastaufnahmemittel sind Krangabeln oder -greifer, Traversen, Haken oder Spreader an Containern. Sie nehmen die Last formschlüssig auf. Hebe­magnete, Vakuumheber oder Klemmen sind kraftschlüssige Lastaufnahmemittel.

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Warum ist die Einordnung in form- und kraftschlüssig wichtig?

Oberstes Gebot ist, dass die Last nicht vom Hebemittel abstürzt. Bei formschlüssiger Aufnahme ist die Last in jede Richtung vor dem Wegrutschen gesichert und kann so nicht herunterfallen. Ein Beispiel sind Spreader beim Containertransport, etwa in Häfen. Diese am Kran hängenden Lastaufnahmemittel greifen wie ein Rahmen um den Container und werden an jeder Ecke verriegelt. Das ist so ­sicher, dass die Container über Personen hin­weggehoben werden dürfen – wenn nicht anders möglich. Laut DGUV Unfallverhütungsvorschrift 52 „Krane“ sollen Lasten sowieso nie über Per­sonen gehoben werden. Bei kraftschlüssig aufgenommener Last ist es tatsächlich strikt untersagt. Denn hier wird die Last nur durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte gehalten.

Info

Die umfangreichen Anforderungen an die Nutzung von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb erklärt die DGUV Regel 109-017.

Wo liegt das Problem?

Die kraftschlüssige Verbindung ist auf das ständige Wirken einer Kraft angewiesen, die die Last hält. Wie gefährlich das sein kann, haben in jüngster Vergangenheit Unfälle auf Baustellen gezeigt, bei denen sich Hebeklemmen von der Last lösten. Unter Einwirken einer Kraft wurden die Klemmen zwar in eingefrästen Löchern fixiert. Reicht diese Kraft jedoch nicht aus, rutscht die Last ab. Das DGUV-Sachgebiet Krane und Hebetechnik hat diese Klemmen als kraftschlüssig – und nicht mehr als formschlüssig – eingestuft.

Was ändert sich durch eine solche Einstufung?

Arbeitgebende müssen die Gefährdungsbeur­teilung aktualisieren, und die Beschäftigten – insbesondere Anschlägerinnen oder Kranführer – benötigen neue Unterweisungen. Auch sollte geprüft werden, ob die Transportaufgabe nicht mit anderen, passenderen Last­aufnahmemitteln gelöst werden kann.