Arbeitssicherheit : Interview: Lasten sicher greifen, halten, transportieren
Herr Streb, Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel werden genutzt, um Lasten sicher am Kran zu befestigten. Worin unterscheiden sie sich?
Erst mal dienen beide Arbeitsmittel dazu, bestimmte Lasten sicher zu greifen, zu halten und zu transportieren. Beide gehören aber nicht explizit zum Hebezeug, also zum Kran, sondern werden daran befestigt, um dann die Last aufzunehmen. Lastaufnahmemittel können dafür direkt mit dem Tragmittel des Krans verbunden werden. Wenn keine direkte Verbindung möglich ist, braucht es noch zusätzliche, flexible Verbindungselemente. Das sind Anschlagmittel.
Welche verschiedenen Lastaufnahmemittel und welche Anschlagmittel gibt es?
Unter Anschlagmittel fallen Seile, Ketten, Hebebänder, Rundschlingen, lösbare Verbindungsteile wie Schäkel und Zubehör wie etwa Schrauben. Typische Lastaufnahmemittel sind Krangabeln oder -greifer, Traversen, Haken oder Spreader an Containern. Sie nehmen die Last formschlüssig auf. Hebemagnete, Vakuumheber oder Klemmen sind kraftschlüssige Lastaufnahmemittel.
Warum ist die Einordnung in form- und kraftschlüssig wichtig?
Oberstes Gebot ist, dass die Last nicht vom Hebemittel abstürzt. Bei formschlüssiger Aufnahme ist die Last in jede Richtung vor dem Wegrutschen gesichert und kann so nicht herunterfallen. Ein Beispiel sind Spreader beim Containertransport, etwa in Häfen. Diese am Kran hängenden Lastaufnahmemittel greifen wie ein Rahmen um den Container und werden an jeder Ecke verriegelt. Das ist so sicher, dass die Container über Personen hinweggehoben werden dürfen – wenn nicht anders möglich. Laut DGUV Unfallverhütungsvorschrift 52 „Krane“ sollen Lasten sowieso nie über Personen gehoben werden. Bei kraftschlüssig aufgenommener Last ist es tatsächlich strikt untersagt. Denn hier wird die Last nur durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte gehalten.
Info
Die umfangreichen Anforderungen an die Nutzung von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb erklärt die DGUV Regel 109-017.
Wo liegt das Problem?
Die kraftschlüssige Verbindung ist auf das ständige Wirken einer Kraft angewiesen, die die Last hält. Wie gefährlich das sein kann, haben in jüngster Vergangenheit Unfälle auf Baustellen gezeigt, bei denen sich Hebeklemmen von der Last lösten. Unter Einwirken einer Kraft wurden die Klemmen zwar in eingefrästen Löchern fixiert. Reicht diese Kraft jedoch nicht aus, rutscht die Last ab. Das DGUV-Sachgebiet Krane und Hebetechnik hat diese Klemmen als kraftschlüssig – und nicht mehr als formschlüssig – eingestuft.
Was ändert sich durch eine solche Einstufung?
Arbeitgebende müssen die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren, und die Beschäftigten – insbesondere Anschlägerinnen oder Kranführer – benötigen neue Unterweisungen. Auch sollte geprüft werden, ob die Transportaufgabe nicht mit anderen, passenderen Lastaufnahmemitteln gelöst werden kann.
