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„Lasten möglichst bodennah bewegen“
Sind mehrere Beschäftigte am Transport beteiligt, darf es keine Missverständnisse geben. Genormte Handzeichen helfen bei der Kommunikation. © Foto: Jessica Schäfer

Arbeitssicherheit : „Lasten möglichst bodennah bewegen“

Beim Kranarbeiten sind viele Gefährdungen zu berücksichtigen. Im Interview erläutert Experte John Derrick, wie Beschäftigte mit Kranen unfallfrei arbeiten.
John Derrick ist Leiter des Themenfeldes Winden, Hub- und Zuggeräte bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) © Foto: privat

Herr Derrick, Kran ist nicht gleich Kran. Welche unterschiedlichen Systeme gibt es? 

Die Bandbreite reicht vom riesigen Turmdrehkran auf Baustellen bis hin zum Brückenkran in Produktionshallen. Die Anforderungen orientieren sich dabei am Gewicht der Last. In der Automobilindustrie begegnen wir zum Beispiel häufig Säulenschwenkkränen, die eher leichte Fahrzeugteile von teils unter zwanzig Kilogramm heben – etwa eine Windschutzscheibe. Auf der anderen Seite gibt es in Werften riesige Portalkrane, die mehr als hundert Tonnen schwere Massen heben und bewegen.

Welche Gefährdungen bestehen bei solchen Arbeiten? 

Die Faustregel lautet: Je schwerer die Last ist und je höher sie gehoben wird, desto größer die Gefährdung. Daraus lassen sich auch gleich Prinzipien für die Prävention ableiten: Die Last sollte so bodennah wie möglich bewegt werden. Im Idealfall hebt man sie nicht über Kniehöhe. Zudem sollte sie möglichst langsam transportiert werden. Das bezieht sich sowohl auf die Hebebewegung als auch auf die Schwenk- oder Fahrbewegung.

Worauf sollten Beschäftigte außerdem achten? 

Sehr wichtig ist die Sichtkontrolle vor Beginn der Arbeit. Dabei gilt es zu prüfen, ob der Kran oder einzelne Teile beschädigt sind. In der Regel fängt die kranführende Person damit an, dass sie die Bedieneinheit auf Mängel überprüft. Ebenfalls sind der Haken, die Kette und das Hubseil elementare Teile, die begutachtet werden müssen: Sind zum Beispiel Korrosionsschäden, Brüche oder Risse zu erkennen?

Kranarbeiten: Sicher im Reich der Giganten

Damit Beschäftigte auf Baustellen mit dem Kran sicher arbeiten, ...

Ein kritischer Punkt sind die Anschlagmittel. Was sollte hierbei beachtet werden?

Zunächst müssen die mit dem Anschlagen beauftragten Personen entsprechend ausgebildet sein. In der DGUV Regel 109-017 ist deshalb ein eigener Abschnitt enthalten, der gezielt die Qualifikation dieser Berufsgruppe beschreibt. Diese Beschäftigten müssen zum Beispiel wissen, worauf sie bei der Sichtprüfung achten müssen. Oder wie sie mit sogenannten scharfen Kanten an der Last umgehen sollten. Wenn der Radius der Kante an der Last zu klein ist, also beispielsweise kleiner als der Durchmesser des genutzten Seils, müssen Kantenschützer eingesetzt werden.

Manchmal bedient die mit dem Anschlagen beauftragte Person gleichzeitig den Kran und führt die Last durch Bereiche, in denen andere Beschäftigte arbeiten. Wie kann sie die Sicherheit von Umstehenden gewährleisten?

Wenn die kranführende Person die Last selbst per Flurfernsteuerung bewegt, dann befindet sie sich stets hinter dem zu transportierenden Gut. So sieht sie, ob ihr etwas oder jemand im Weg steht. Wenn das der Fall ist, muss sie den Transport stoppen und dafür sorgen, dass der Verkehrsweg wieder frei ist.

Wichtige Handzeichen

Die Handzeichen sind in der DIN 33409 festgelegt. © raufeld

Beispiele

Kranführende und andere Personen verständigen sich mit folgenden Handzeichen:

  1. Aufwärtsbewegung einleiten
  2. Abwärtsbewegung einleiten
  3. Bewegung langsamer fortsetzen
  4. Halt – Gefahr: Sofort anhalten

Wie kommunizieren kranführende und einweisende Personen miteinander?

Sind mehrere Menschen am Transportvorgang beteiligt, darf es keine Missverständnisse geben. Dafür gibt es genormte Handzeichen, die weitestgehend den Kommandos bei der Einweisung von Fahrzeugen gleichen. Eine nach oben zeigende kreisende Hand bedeutet etwa, dass die Last angehoben werden kann.

Besonders wichtig sind diese Zeichen in Situationen, in denen die kranführende Person die Last an Orte bewegen muss, die sie selbst nicht einsehen kann. Dafür wird dann unbedingt eine einweisende Person benötigt, die durch die Kommandos genau anzeigt, wohin die Last gesteuert werden muss.

Wie können sich Sicherheitsbeauftragte einbringen?

Sicherheitsbeauftragte sollten ein Auge darauf haben, ob die Last bodennah gehoben wird oder nicht. Ebenso gilt es darauf zu achten, dass der Fahrweg frei ist. Sicherheitsbeauftragte können auch kontrollieren, ob die Last nicht zu schnell transportiert wird und möglicherweise sogar ins Pendeln gerät. Wenn sie solche Fehler beim Bewegen von Lasten beobachten, sollten sie kranführende Personen oder Führungskräfte darauf hinweisen.

Zum Weiterlesen

Weitere Informationen zu dem Thema stehen in der DGUV Regel 109-017 Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb