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Sicheres Schweißen mit der richtigen Ausrüstung
Beim Schweißen sind Schweißhelme oder Visiere zu tragen, die auf die Schweißaufgabe abgestimmt sind. © Shutterstock

Arbeitssicherheit : Sicheres Schweißen mit der richtigen Ausrüstung

Beim Schweißen haben die Gefährdungsbeurteilung und die Persönliche Schutzausrüstung wegen des erhöhten Unfallrisikos einen besonders hohen Stellenwert.

Abgesehen vom vergleichsweise hohen Unfallaufkommen zeigen Statistiken auch: Personen, die Schweißarbeiten durchführen, haben einen hohen Anteil bei den sogenannten obstruktiven Atemwegserkrankungen (z. B. Bronchitis oder Asthma) und bei den durch Chromverbindungen verursachten Lungenkrebserkrankungen. „Diese Erkrankungen entwickeln sich erst über Jahre, sodass Beschäftigte die Folgen von mangelnden Schutzmaßnahmen oft erst spät – oder zu spät – zu spüren bekommen“, erklärt Privatdozent Dr. Wolfgang Zschiesche vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA).

Jedes Schweißverfahren hat sein Risiko

Die Schweißverfahren werden anhand der eingesetzten Energien wie Gas, Strom, Laser oder Reibung klassifiziert. Von großer Bedeutung sind die elektrischen Verfahren. Dazu gehören etwa das Metall-Inertgas-, Wolfram-Inertgas- und Lichtbogenhandschweißen. Möchte man Maßnahmen umsetzen, um sicheres Schweißen zu fördern, gilt zu beachten: Jedes Verfahren birgt andere Risiken, wie optische Strahlung, elektrischen Strom, Brand- und Explosionsgefahr, die Freisetzung gesundheitsgefährdender Gase und Rauchs oder die Verdrängung von Sauerstoff in der Atemluft.

Schutzmaßnahmen beim Schweißen

Welche Art von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) verwendet werden muss, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Wichtig ist, dass sowohl das Schweißverfahren als auch umgebungsbedingte Einflüsse berücksichtigt werden.

Nach Möglichkeit sollten Schweißverfahren ausgewählt werden, bei denen die Freisetzung gesundheitsgefährdender Stoffe gering ist. „Allerdings lassen die technischen Anforderungen und häufig auch ökonomische Zwänge nicht immer den Einsatz der emissionsärmsten Technologie zu“, gibt Dr. Martin Lehnert vom IPA zu bedenken.

Lüftungstechnische Maßnahmen, in Form einer geeigneten arbeitsplatzbezogenen Absaugung und gegebenenfalls auch einer Belüftung, können Abhilfe schaffen. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich oder nicht ausreichend, muss geeigneter Atemschutz gestellt werden. „In der Praxis haben sich gebläseunterstützte Schweißhelme bewährt, die den Atemwiderstand nicht erhöhen“, erklärt Lehnert. Sicherheitsbeauftragte können sich dafür einsetzen, dass in ihrem Betrieb die notwendigen Maßnahmen ergriffen und von den Beschäftigten genutzt werden.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für sicheres Schweißen

Grundsätzlich muss beim Schweißen schwer entflammbare Kleidung getragen werden, die die Anforderungen der DIN EN ISO 11611 erfüllt und entsprechend zertifiziert ist. Wichtig ist, dass die Kleidung hochgeschlossen getragen wird und nicht mit entzündlichen Stoffen, wie Ölen oder Fetten, verunreinigt ist. Der Schutz des Körpers vor Strahlung, Schweißrauch und Schweißgasen sowie Metall- und Schlackespritzern wird zusätzlich durch Schweißerschutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe mit Stulpen, eine Lederschürze sowie Gesichts- und Augenschutz gewährleistet.

„Es müssen Schweißhelme oder Visiere über dem Gesicht getragen werden, die ein auf die Schweißaufgabe abgestimmtes Augenschutzglas gegen optische Strahlung enthalten“, betont Zschiesche. Besonders kritisch in diesem Zusammenhang ist die UV-Strahlung beim Lichtbogenschweißen, da sie zu sonnenbrandähnlichen Hauterkrankungen führen kann. Auch ist bei diesem Verfahren das Verblitzen der Augen möglich. Beschäftigte sind dazu verpflichtet, vor Beginn der Arbeit ihre PSA zu überprüfen und diese entsprechend den Umständen anzupassen. Dass der Eigenschutz darüber hinaus im persönlichen Interesse liegt, versteht sich von selbst.

Sollte sich ein Arbeitsunfall ereignen, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. „Hierbei müssen Versicherte übrigens keine Furcht haben, dass im Falle einer eventuellen Mitschuld der Schutz erlischt“, erklärt Michael Behrens, Jurist bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. In Paragraf 7, Absatz 2, Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist geregelt, dass selbst verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht ausschließt.

Lärmschwerhörigkeit bei Schweißtätigkeiten

Spezielle Arbeitsbedingungen können geeignete Ergänzungen der PSA erfordern. Bei Überkopfarbeiten etwa sollte zum Schutz gegen Strahlung und Spritzer zusätzlich ein schwer entflammbarer Kopf- und Nackenschutz getragen werden.

Nicht zu unterschätzen ist der Lärm, der nicht nur bei vielen Schweißverfahren entsteht, sondern generell in Produktionsbereichen vorhanden ist. „Lärmschwerhörigkeit ist bei Schweißtätigkeiten die häufigste anerkannte Berufskrankheit“, so Zschiesche. Deshalb muss in ausgewiesenen Lärmbereichen stets ein Gehörschutz zur PSA gehören – unabhängig davon, ob gerade Schweißarbeiten durchzuführen sind. Im Zusammenspiel mit technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen macht die jeweils geeignete PSA das Schweißen sicher.

Die DGUV liefert auf ihrer Webseite zum Themenfeld Schweißen umfassende Informationen.