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Gefahren durch Strom vermeiden 
Beschäftigte dürfen nur mit elektrischen Betriebsmitteln arbeiten, die in ordnungsgemäßem Zustand sind. © Getty Images/ Kivilcim Pinar

Arbeitssicherheit : Gefahren durch Strom vermeiden 

Defekte elektrische Geräte verursachen immer wieder schwere Unfälle. Sicherheitsbeauftragte können helfen, die Gefahren zu erkennen. 

Die Gefahren durch Strom werden oft unterschätzt – zu alltäglich ist der Umgang mit elektrisch betriebenen Geräten. Beschäftigte greifen zu Bohrmaschinen oder anderen Elektrowerkzeugen und beginnen direkt damit zu arbeiten. Sie bedenken nicht die Folgen, wenn das Gerät beschädigt ist – und bekommen womöglich einen Stromschlag. Ein solcher kann bereits im Niederspannungsbereich, der aus einer normalen Steckdose kommt, zu schweren Verletzungen führen oder gar tödlich sein. Mehr als 80 Prozent der Stromunfälle treten laut BG ETEM bei Niederspannung auf, zum Teil bereits bei der Benutzung von Elektrohandwerkzeugen.

Arbeitsmittel vor jeder Nutzung kontrollieren

„Viele Unfälle mit kleinen Elektrogeräten lassen sich bereits durch eine einfache Sichtkontrolle vermeiden“, sagt Hans-Peter Steimel. Er verantwortet das Themenfeld „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ im Sachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik der DGUV. Sicherheitsbeauftragte sollten auf ihre Kolleginnen und Kollegen einwirken, dass sie vor der Nutzung eines Geräts schauen, ob es beschädigt ist. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht hier von „Kontrolle auf offensichtliche Mängel“ die vor jeder Verwendung eines Arbeitsmittels durch die Beschäftigten erfolgen muss. Insbesondere an Steckern und Kabeln treten immer wieder Schäden auf, zum Beispiel an der Isolierung. Wiederholen sich solche Mängel, weisen Sicherheitsbeauftragte ihre Vorgesetzten darauf hin, damit das Unternehmen die Ursachen beseitigt.

Die zweite drohende Gefahr durch beschädigte Elektrogeräte neben Stromunfällen: Defekte Geräte können in Brand geraten. Wird nicht schnell reagiert, greift das Feuer rasch auf umliegendes brennbares Material über. Die Gefahren durch schadhafte Elektrogeräte sind daher auch fester Bestandteil der Ausbildung von Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern. Sicherheitsbeauftragte können sich mit ihnen abstimmen, um gemeinsam im Blick zu behalten, dass im Betrieb keine schadhaften Elektrokleingeräte genutzt werden.

Eine Sichtkontrolle macht auf Schäden am Kabel aufmerksam. © Adobe Stock/ BIB Bilder

Prüfung durch qualifizierte Personen

Doch nicht immer werden alle Schäden von außen erkannt. Daher sind wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln vorgeschrieben. Eine Elektrofachkraft oder eine andere dafür qualifizierte Person überprüft dann unter anderem die „ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel“. Das Ergebnis wird dokumentiert und schadhafte Geräte können direkt aus dem Verkehr gezogen werden.

Die Prüfung erfolgt in regelmäßigen Abständen. In DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ heißt es: „Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.“ Was das für einzelne Betriebe bedeutet, ist unterschiedlich. „Das hängt stark von den verwendeten Betriebsmitteln ab, ihrer Verwendung und der Umgebung in der sie eingesetzt werden“, sagt Steimel. Verantwortlich bei diesem Thema ist die Unternehmensführung. Sicherheitsbeauftragte können sich für eine wiederkehrende Prüfung einsetzen.

Gefahren durch Strom auch an Privatgeräten prüfen

Doch auch von Privatgeräten können in Betrieben Gefahren durch Strom ausgehen. In den meisten Unternehmen werden zum Beispiel von Beschäftigten mitgebrachte Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Ladegeräte für Handys geduldet. „Wenn diese im Betrieb genutzt werden, sind auch sie unbedingt zu prüfen“, sagt Steimel. Das erhöhe die Sicherheit für alle.

Gut zu wissen

Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer:

  • sensibilisieren für Sichtkontrollen und melden Mängel der Führungskraft
  • weisen darauf hin, dass diese nur geprüfte Geräte verwenden sollten
  • können auf Kolleginnen und Kollegen einwirken, dass sie ihre im Betrieb genutzten Privatgeräte am Tag der Prüfungen mitbringen und prüfen lassen

Verantwortung von Unternehmerinnen und Unternehmern:

  • wählen Prüfpersonen aus
  • ermitteln mögliche Gefährdungen für Prüfpersonen und legen Schutzmaßnahmen fest
  • bestimmen, in welchen Abständen die Prüfungen wiederholt werden müssen, auf Basis zum Beispiel von Herstellerangaben, Produkteigenschaften, Beanspruchung der Geräte und Arbeitsumgebung

Klicktipps

Hier nachlesen, welche wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen es gibt.

Hier erfahren Sie, wie sich die Gefahr von Stromunfällen vermeiden lässt.