Augennotduschen: Weil jeder Augenblick zählt
Für Arbeiten, bei denen gesundheitsgefährdende Substanzen in die Augen gelangen können, müssen Betriebe Augennotduschen zur Verfügung stellen. Was dabei zu beachten ist.
Geschrieben von: Ariana Mirza
Datum: 04.11.2026
Bei der Untersuchung einer Probe im Labor spritzt einer Mitarbeiterin eine ätzende Flüssigkeit ins Auge. Um die Gesundheit zu schützen, muss in Laboratorien und anderen Betrieben, in denen eine erhöhte Gefahr besteht, dass die Augen am Arbeitsplatz geschädigt werden, eine Augennotdusche installiert werden. Sie eignet sich sehr gut dafür, gefährliche Flüssigkeiten auszuspülen. Bei größeren Fremdkörpern kann es sein, dass das Spülen allein nicht ausreicht.
Gut sichtbar und schnell Erreichbar
Welche Anforderungen Augennotduschen im Detail erfüllen müssen, legt die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 526 „Laboratorien“ fest. Die DGUV Information 213-850 erläutert und konkretisiert diese Anforderungen. Entscheidend ist, dass die Beschäftigten die nächstgelegene Augennotdusche in wenigen Sekunden erreichen können. Sie gehört an einen klar gekennzeichneten Ort, den alle Mitarbeitenden kennen. Ähnliches gilt für andere Notduschen.
Idealerweise befindet sie sich in der Nähe eines Waschbeckens und nutzt den Frischwasseranschluss, denn das Wasser muss Trinkwasserqualität haben. Sicherheitsbeauftragte können darauf achten, dass die Augennotdusche tief genug angebracht ist, damit auch kleinere Menschen sie bedienen können. Jede Augennotdusche ist intuitiv nutzbar: Der einfache Druck auf das Push- oder Drücken-Symbol spart im Zusammenspiel mit der schnellen Erreichbarkeit der Augennotdusche wertvolle Sekunden.
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Augennotduschen richtig anwenden und regelmäßig Prüfen
Es ist hilfreich, wenn eine zweite Person die Spülung begleitet. Sie kann dabei unterstützen, den Lidschlussreflex zu überwinden, und darauf achten, dass das Auge mindestens zehn, besser 15 Minuten lang gespült wird, wobei der Strahl einer Augennotdusche nie automatisch endet. Obwohl sie selbsterklärend funktioniert, ist der Betrieb dazu verpflichtet, die Mitarbeitenden im Umgang mit der Augennotdusche zu schulen und zu unterweisen.
Wichtig ist auch der regelmäßige Check der Augennotdusche. Einmal pro Monat kontrolliert eine geeignete Person, etwa eine Sicherheitsbeauftragte oder ein Sicherheitsbeauftragter, ob alles reibungslos funktioniert. Beträgt die austretende Wassermenge sechs Liter pro Minute? Ist das Sprühbild des Wasserstrahls minimal zehn und maximal 30 Zentimeter hoch? Auch mögliche Verfärbungen und hygienische Probleme müssen beim monatlichen Check überprüft werden. Falls es Wärmequellen neben den Wasserrohren gibt, kann die dauerhaft höhere Temperatur dazu führen, dass das Wasser der Augennotdusche verkeimt. Auch hier ist besondere Aufmerksamkeit gefordert.