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Dürfen nach einem Arbeitsunfall Praxis oder Krankenhaus frei gewählt werden?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Dürfen nach einem Arbeitsunfall Praxis oder Krankenhaus frei gewählt werden?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Mein Lebensgefährte hatte einen Arbeitsunfall und wurde von einem Durchgangsarzt operiert. Die OP ist missglückt und wir wurden zur Uniklinik überwiesen, die erneut operieren will. Wenn wir eine andere Klinik vorziehen, muss der Durchgangsarzt dann eine Überweisung ausstellen?

Antwort

Der Betroffene sollte sich dringend telefonisch mit seiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in Verbindung setzen. Die Kolleginnen und Kollegen können geeignete Krankenhäuser oder Durchgangsärztinnen/-ärzte vorschlagen, die eine qualifizierte Empfehlung zum weiteren Vorgehen geben. Ebenso können sie prüfen, ob die vorgeschlagene Klinik geeignet ist. Eine Überweisung, wie man sie bei den gesetzlichen Krankenkassen kennt, ist bei Arbeitsunfällen nicht erforderlich. Wichtig ist, dass ein sogenannter Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufgesucht wird. Sollte eine stationäre Behandlung infolge eines Arbeitsunfalls erforderlich werden, ist zu beachten: Je nach Schwere der Verletzung sind nur bestimmte Krankenhäuser für die Behandlung zugelassen (weitere Informationen: dguv.de, Suche: Verletzungsarten).

Marion Wittwer, Referentin Heilverfahren, Hauptabteilung Versicherung und Leistungen der DGUV