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Starke Lichtempfindlichkeit – übernimmt der Betrieb die Kosten einer Schutzbrille?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Starke Lichtempfindlichkeit – übernimmt der Betrieb die Kosten einer Schutzbrille?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Mein Sohn ist Baugeräteführer. Er ist kurzsichtig und dementsprechend sehr lichtempfindlich. Gibt es die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme für eine Sonnenbrille mit Sehstärke bei der Arbeit?

Antwort

Betriebe sind nicht grundsätzlich verpflichtet, Schutzbrillen – also auch Sonnenbrillen – in Sehstärke zur Verfügung zu stellen. Die konkrete Festlegung erfolgt immer über die Gefährdungsbeurteilung für die jeweilige Tätigkeit. Auch die persönlichen Voraussetzungen der Beschäftigten müssen dabei berücksichtigt werden. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass die Augen bei der entsprechenden Tätigkeit geschützt werden müssen, so wäre zu prüfen, mit welchen Mitteln dieser Schutz zu realisieren ist. Etwa mit einer getönten Überbrille, einem Aufstecker mit Tönung, der an der normalen Sehhilfe befestigt wird, oder auch einer Schutzbrille mit Sehstärke. Wenn aus der Gefährdungsbeurteilung folgt, dass das Schutzziel ausschließlich mit einer Schutzbrille mit Sehstärke erreicht werden kann, müsste der Betrieb Ihrem Sohn diese auch zur Verfügung stellen.

Dr. Jürgen Winterlik, Leiter Sachgebiet Augenschutz der DGUV