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Zahlt das Unternehmen eine Sonnenbrille mit Sehstärke?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © Raufeld Medien

Ihre Fragen : Zahlt das Unternehmen eine Sonnenbrille mit Sehstärke?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Ich bin Fahrlehrer und trage eine Gleitsichtbrille. Muss mir mein Unternehmen eine Sonnenbrille in Sehstärke bezahlen?

Antwort

Eine normale Gleitsicht- oder Korrektionsbrille zählt nicht zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass als PSA Sonnenschutz erforderlich ist, müssen Unternehmen diesen bereitstellen. Denkbar sind beispielsweise Sonnenblenden oder entsprechende Schutzfolien am Fahrzeug. Als „letztes Mittel“ kann nach dem STOP-Prinzip als PSA eine Sonnenschutzbrille nach DIN EN ISO 12311 in Betracht kommen.

Fahrzeugführende, die eine Sehhilfe tragen, können einen Sonnenschutz an sie klemmen oder eine entsprechende Überbrille nutzen. Einen solchen Sonnenschutz muss das Unternehmen kostenlos bereitstellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung diesen fordert. Eine Sonnenschutzbrille in Sehstärke ist dagegen in der Regel eine freiwillige Unternehmensleistung, die allerdings die Bereitschaft der Beschäftigten erhöhen kann, diese zu tragen und pfleglich zu behandeln.

Martin Dauber, Fachreferent für PSA bei der BG Verkehr