Ihre Fragen : Ersetzt das Unternehmen eine beim Arbeitsunfall beschädigte Brille?
Frage
In unserem Betrieb ist ein Kollege im Lager gestürzt, dabei wurde seine Brille beschädigt. Übernimmt der Unfallversicherungsträger die Reparaturkosten?
Antwort
So ist es. Wenn die Brille bei einem Arbeitsunfall beschädigt wurde, übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger die Erstattungs- oder Reparaturkosten. Wichtig: Es muss sich um eine Sehhilfe handeln, die der Beschäftigte notwendigerweise bei der Arbeit tragen muss. Auch muss sie korrekt getragen, also nicht etwa im Regal abgelegt worden sein. Bei Ihrem Kollegen ist auch die plötzliche Einwirkung von außen auf den Körper als Ursache gegeben.
Wäre die Brille vom Regal gefallen, würden die Kosten nicht erstattet. Arbeitgebende müssen eine Unfallanzeige erstellen und an den Träger schicken, zusammen mit der Rechnung der beschädigten Brille sowie der Reparaturrechnung. Ebenso die Info, ob schon von anderer Stelle Kosten erstattet worden sind. Für Brillengläser werden die vollen Wiederherstellungskosten erstattet, für das Gestell gilt eine Erstattungsgrenze von 100 beziehungsweise 300 Euro – je nachdem, ob die Originalrechnung des Gestells vorliegt.
Hannah Schnitzler, Sachbearbeiterin Stabsbereich Rehabilitation, BG ETEM